(ots) - Zwingende Konsequenz aus Aufhebung der
atomrechtlichen Genehmigung für Castor-Zwischenlager Brunsbüttel -
Künftige Große Koalition verspricht Sicherheit der noch betriebenen
Atomkraftwerke "bis zum letzten Tag"
Berlin, 22.11.2013: "Die Sicherheit der Kernkraftwerke in
Deutschland ist bis zum letzten Betriebstag zu gewährleisten." Diesen
Satz formulierte die Koalitionsarbeitsgruppe Umwelt einvernehmlich in
den jüngsten Entwurf des Koalitionsvertrags (Stand: 19.11.) und
erhält dafür Applaus von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Das
ist eine erfreulich klare Ansage von Union und SPD, die hoffentlich
die entscheidende Etappe der Koalitionsverhandlungen übersteht und
dann auch praktische Konsequenzen für die Sicherheitsprüfung der in
Deutschland noch betriebenen Atomkraftwerke nach sich zieht", erklärt
DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Tatsächlich gebe es große Sorgen, dass die Betreiber von
Atomkraftwerken zum Ende des Reaktorbetriebs nicht mehr mit letzter
Konsequenz auf die Sicherheit ihrer Kraftwerke bestünden. Aktuelles
Beispiel sei die Tatsache, dass bis heute weder von den
Reaktorbetreibern noch von den Sicherheitsbehörden irgendwelche
Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig
gezogen worden seien, mit dem die Richter am 19. Juni 2013 dem
Castor-Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung entzogen
hatten (Az. 4 KS 3/08).
Das OVG hatte mehrere "Ermittlungs- und Bewertungsdefizite" bei
der Genehmigung des Zwischenlagers festgestellt, weil die Frage, ob
das Zwischenlager, in dem hoch radioaktive Brennelemente in
Castor-Behältern gelagert werden, einem gezielten terroristischen
Angriff mit einem Großraum-Passagierflugzeug vom Typ Airbus A 380
oder panzerbrechenden Waffen standhalten würde, erst nachträglich
geprüft worden und das entsprechende Gutachten anschließend von der
Bundesregierung als geheim eingestuft worden war. Die
In-Dienststellung des Großraumflugzeugs sei zum Zeitpunkt der
Genehmigung zwar noch nicht erfolgt, jedoch absehbar gewesen, hatte
das OVG nach zwei ähnlich gelagerten Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts argumentiert. Außerdem müssten bei der
Sicherheitsprüfung solche panzerbrechenden Waffen berücksichtigt
werden, die heute auf dem (illegalen) Waffenmarkt verfügbar seien und
die sich Terroristen im Prinzip beschaffen könnten.
Nach Überzeugung der DUH hat das Urteil nicht nur Konsequenzen für
Standortzwischenlager an anderen Atomkraftwerken, sondern auch für
die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke selbst. "Es ist
erstaunlich, dass diese Frage bislang nicht, jedenfalls nicht
öffentlich, diskutiert wird. Die Erwägungen, die das
Bundesverwaltungsgericht und das OVG Schleswig zu ihren
Entscheidungen für Castor-Zwischenlager veranlasst haben, gelten
entsprechend, wenn nicht noch mehr für in die Jahre gekommene
Atomkraftwerke. Bei ihnen wurde unseres Wissens nicht einmal
nachträglich geprüft, was passiert wenn ein terroristischer Angriff
mit einer voll getankten A 380 oder mit einer panzerbrechenden Waffe
erfolgt", sagt die Leiterin Energie und Klimaschutz der DUH,
Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. Es gebe jedenfalls keine Hinweise
darauf, dass entsprechende Sicherheitsüberprüfungen von
Atomkraftwerken stattgefunden hätten. Deshalb müssten die
Reaktorsicherheitsbehörden in den Ländern die Verantwortung der
Atomkraftwerksbetreiber zur Sicherung der Atomkraftwerke vor
Terrorangriffen durchsetzen. Konkret müssten die Konsequenzen eines
gezielt herbeigeführten Absturzes eines A 380 Passagierflugzeuges auf
ein Atomkraftwerk geprüft werden. Sollte die Anlage einem
entsprechenden Angriff nicht standhalten, müssten sie entsprechend
nachgerüstet oder abgeschaltet werden. Sollten die Länderbehörden die
Überprüfung nicht von sich aus anordnen, sei der Bund gehalten, sie
entsprechend anzuweisen, so Ziehm.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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