(ots) - Der Deutsche Richterbund kritisiert den Vorstoß
der schwarz-roten Koalition, Alltagskriminalität vor Gericht mit
Führerscheinentzug zu bestrafen. "Ich halte das für
verfassungsrechtlich problematisch, weil diese neue Sanktion nicht so
einfach mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinklang zu bringen ist",
sagte Stefan Caspari vom Richterbund gegenüber der "Stuttgarter
Zeitung" (Freitagsausgabe). Caspari fürchtet, dass kriminelle
Führerscheinbesitzer vor Gericht grundsätzlich besser wegkommen
könnten als Straftäter ohne Fahrerlaubnis.
"Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss
er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen.
Einer der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht. Er muss in
Haft oder eine Geldstrafe bezahlen", erläutert Caspari, der seit mehr
als 15 Jahren Strafrechtler und Mitglied in der großen
Strafrechtkommission des Richterbunds ist.
Verschärft wird die Ungleichheit in den Augen des Experten
dadurch, dass der Vollzug der Strafmaßnahme nicht überwacht werden
könne. "Ob einer seinen Führerschein abgegeben hat und trotzdem
fährt, fliegt nur zufällig auf, wenn er in eine Kontrolle gerät." Er
betonte, dass die Debatte über Fahrverbote als Sanktion im Strafrecht
nicht neu ist. "Bisher hat man immer mit guten Gründen davon Abstand
genommen. Die Gründe dagegen überwiegen nach wie vor."
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