(ots) -
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat mit seinen wegweisenden Gesetzen für viel Frieden auf dem
Kontinent gesorgt. Das auf dem europäischen Urteil basierende
geänderte Bundesjagdgesetz gehört definitiv nicht dazu. Es ist gut
gemeint, sorgt aber für Verwirrung und zementiert den Graben zwischen
Jägern und Naturschützern.
Wer aus
ethischen Gründen die Jagd auf seinem Grund und Boden verbieten
lassen will, kann das in Zukunft tun. Dass der Landbesitzer aber für
Wildschäden nicht aufkommen soll, klingt paradox. Wie sollen zu hohe
Wildkonzentrationen auf einem Flickenteppich von befriedeten und
nichtbefriedeten Landstrichen bekämpft werden? Ist es zynisch zu
fragen, wie ein Landwirt, der auf seinem Hof Tiere schlachtet, aus
Gewissensgründen einen Antrag auf Treibjagdverbot stellt? Kann den
Behörden - wie es im Fachchinesisch des Gesetzes heißt - eine
"Glaubhaftmachung" der Landbesitzer die Urteilsfindung
erleichtern?
All diese und viel mehr
Fragen beantwortet das geänderte Bundesjagdgesetz nicht
zufriedenstellend. Gegen die neue Richtlinie spricht auch, dass
selbst Naturschützer, die sich über jede Tiertötung empören, keine
plausible Antwort auf die zunehmenden Schäden durch Schalenwild und
Wildschweine haben.