(ots) - Im Jahr 1980 hat Annette Schavan ihre Doktorarbeit
vorgelegt. Damals gab es noch kein Internet. Für eine Dissertation
recherchierte man in der Bibliothek, ließ sich Werke per Fernleihe
zustellen. Kopierer waren noch kaum gebräuchlich. Wer etwas zitieren
wollte, musste sich die entsprechende Stelle aus dem betreffenden
Text herausschreiben - beziehungsweise die wichtigsten Aussagen
zusammenstellen. Exzerpieren nennt man das. Das Exzerpierte blieb im
Kopf, manchmal derart intensiv, dass es einem wie die eigenen
Gedanken vorkam. Bei den 60 Fundstellen, die der Gutachter der Uni
Düsseldorf an Schavans Arbeit bemängelt, handelt es sich nicht um die
Übernahme kompletter Textstellen, sondern um möglicherweise
handwerklich nicht sauberes Zitieren von Quellen. Selbst die
Plagiatsjäger im Internet diskutieren kontrovers, ob das unter den
gegebenen Umständen die Anschuldigungen überhaupt rechtfertigt. Dass
sie ohne Berücksichtigung dieser Tatsachen erhoben werden, macht die
Rücktrittsforderungen an die Bundesbildungsministerin daher so
unappetitlich - unabhängig davon, wie die Philosophische Fakultät der
Uni Düsseldorf in dem Verfahren entscheiden wird.
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