(ots) - Der Vorstoß von NRW-Bauminister Michael Groschek,
marode Immobilien abreißen zu lassen, um Platz für städtebauliche
Entwicklung zu schaffen, ist gut und richtig. Allerdings berührt er
die Grenzen der Enteignung - zumindest greift er tief ein in das
Eigentumsrecht. Es geht um eine Güter-Abwägung. Wer sich auf die
Suche begibt nach verwahrlosten Immobilien, wird nicht nur auf
ehemaligen Industrieflächen am Rande der Großstädte fündig. Längst
hat der demografische Wandel die Dorflagen erreicht, wo aufgegebene
Häuser dem Verfall preisgegeben wurden. Selbst in Innenstadtlagen
finden sich Immobilien, deren Verkehrswert die Abrisskosten
übersteigen. Diesen Schandflecken soll es nun an den Kragen gehen.
Nach dem Motto "Eigentum verpflichtet" will Groschek Hausbesitzer an
Abrisskosten beteiligen. Das hört sich gut an. Ob es tatsächlich zu
Einnahmen führt, bleibt abzuwarten. Denn ein Sanierungsstau hat
häufig mit der finanziellen Situation des Eigentümers zu tun.
Wichtiger als die vage Aussicht, einen Hausbesitzer zur Kasse zu
bitten, sind daher Instrumente, die eine systematische
Stadtentwicklung ermöglichen. Jede Schrottimmobilie, die eine
Baulücke und damit die Neunutzung eines Grundstücks blockiert,
fördert den Flächenverbrauch und Zersiedelung.
Was wir
statt dessen brauchen, ist die Wiederentdeckung der sozialen,
ökonomischen und ästhetischen Wirkung unserer Städte und Dörfer. Die
Umnutzung verkommener Strukturen folgt insofern einem großen Ziel:
Sie bekämpft die Ödnis und fördert Urbanität. Und dafür muss sich der
Einzelne in die Pflicht nehmen lassen.
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