(ots) - Der Kontakt mit dem Bürger ist für Politiker
unverzichtbar. Das Problem: Amtsträger bewegen sich bei Auftritten
nicht selten in einer Grauzone - die Grenzen zwischen öffentlichem
Amt und parteilicher Eigenwerbung sind fließend. Die Gretchenfrage:
Ab wann wird eine mit Steuergeld bezahlte Veranstaltung zur
verdeckten Parteienfinanzierung? Klappern gehört zum Handwerk. Wie
ihre Amtsvorgänger und Kanzlerin Merkel nutzt auch
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft persönliche Auftritte zum
Imagegewinn beim Wähler. Clement ging auf Lehrstellentour, Rüttgers
leistete sich auf Kosten der Staatskasse die teure "Petersberger
Connection", Merkel lädt zu "Bürgertagen" und Kraft absolviert bei
"Tatkraft-Tagen" Schnupper-Praktika im Betrieb. Formal mag die
Propaganda auf Staatskosten legal sein, ein Geschmäckle aber bleibt.
Kraft hat das Format im Wahlkampf aus SPD-Mitteln finanziert. Wenn
sie die populäre Veranstaltungsreihe nun aus der Landeskasse bezahlt,
macht sie sich angreifbar. Unabhängig davon, dass heute nicht mehr
nur SPD-Sympathisanten vor Ort zum Dialog eingeladen werden. Der
Vorstoß der Opposition, die umstrittene Reihe über einen Sperrvermerk
im Etat zu stoppen, bedeutet allerdings einen erheblicher Eingriff
ins Haushaltsrecht der Regierung. Es wäre sinnvoll, vor dem Einsatz
der politischen Keule die Prüfung durch den Bundestags- und
Landtagspräsidenten abzuwarten. Auch der Landesrechnungshof muss sich
mit der Frage befassen, ob der Steuerzahler für die Personality-Show
von Amtsträgern zahlen muss. Für die persönliche Imagewerbung von
Politikern sollten die Parteien zahlen.
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