(ots) -
Düsseldorf. Polizisten in NRW müssen auch künftig kein Namensschild
auf der Uniform tragen. "Jeder Polizist entscheidet selbst darüber,
ob er seinen Namen offen tragen möchte", sagte Innenminister Ralf
Jäger (SPD) der in Hagen erscheinenen Westfalenpost (Montagsausgabe.
Berlin hat nach langem Streit als erstes Bundesland eine
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingeführt. Dabei können
Polizisten zwischen Namens- und Nummernschildern wählen.
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt Namenschilder aus
Sicherheitsgründen entschieden ab. Nach Großeinsätzen der
Bereitschaftspolizei bei Demonstrationen oder Fußballspielen mit
Schlagstockeinsatz fürchtet die Polizei-Gewerkschaft Racheakte gegen
einzelne Polizisten.
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Jäger teilt die Bedenken. Der Minister hält das Tragen eines
Namensschildes allerdings bei den Bezirksbeamten für wünschenswert,
die einen besonders engen Kontakt mit dem Bürger pflegen. Bei der
Bereitschaftspolizei könnten mögliche Verfehlungen von Beamten auch
ohne Namensschild aufgeklärt werden, sagte Jäger. "Die
Polizeibeamten der NRW-Bereitschaftspolizei tragen an den
Einsatzanzügen und Schutzhelmen taktische Zeichen." Bei Großeinsätzen
könnten einzelne Beamte durch ihre Vorgesetzten identifiziert werden,
sagte Jäger. In NRW sind 2000 Polizisten in Einsatz-Hundertschaften
regelmäßig bei Großereignissen im Dienst.
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Bei der Ausgabe der neuen Polizeiuniformen hat jeder Beamte in
NRW ein Namensschild erhalten, das er freiwillig tragen kann.
Zahlreiche Polizisten - vor allem im Innendienst - machen davon
Gebrauch. Im Streifendienst stellen sich Beamte nach Angaben Jägers
mit Namen vor. "Jeder hat das Recht, sich den Dienstausweis zeigen zu
lassen."
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Die GdP warnte davor, dass möglichen Tätern die Identifikation
von Beamten durch Namensschilder erleichtert wird. Vor allem der
Streifendienst birgt Risiken: 2010 wurden in NRW 1734 Polizisten im
Dienst durch Angriffe verletzt. Nach Angaben von Amnesty
International wurden gleichzeitig in NRW 1434 Ermittlungsverfahren
gegen Polizisten eingeleitet, die bei Großeinsätzen unzulässig Gewalt
ausgeübt haben sollen. In den meisten Fällen wurden die Verfahren
später eingestellt.
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