(ots) - Mehrere namhafte Ökostrom-Anbieter fordern neue
Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Quellen. Das
"Grünstrom-Markt-Modell" soll die direkte und nachvollziehbare
Versorgung der Kunden mit echtem Ökostrom garantieren sowie die
schwankende Versorgung aus Wind und Sonne besser an die tatsächliche
Nachfrage anpassen. Die Clean Energy Sourcing AG, Greenpeace Energy,
die ElektrizitätsWerke Schönau und die NATURSTROM AG haben gemeinsam
ein entsprechendes Modell entwickelt und präsentieren es von heute an
einer breiten Öffentlichkeit im Internet.
"Ökostrom-Kunden wollen wissen, aus welchen konkreten Anlagen ihr
Strom wirklich kommt", sagt Daniel Hölder, Leiter Energiepolitik von
Clean Energy Sourcing, "das gilt gleichermaßen für private
Haushaltskunden wie für große Industrieunternehmen. Unser Modell ist
deshalb eine transparente, kostenneutrale und ökologisch sinnvolle
Ergänzung zum bestehenden EEG." Das zum 1. August reformierte
Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht bisher vor, dass Betreiber neuer
Ökostrom-Anlagen ihren Strom in der Regel über das so genannte
Marktprämiensystem an der Strombörse verkaufen müssen. Weil in diesem
System aber keine Herkunftsnachweise für Grünstrom ausgestellt werden
dürfen, kann dieser Strom auch nicht als Ökostrom an Endkunden
geliefert werden.
Das Grünstrom-Markt-Modell, das als Ergänzung zum
Marktprämiensystem entwickelt wurde, geht deshalb bewusst einen
anderen Weg: Hier verkaufen Anlagen-Betreiber ihren Strom direkt an
einen Versorger, der ihnen dafür den vollen Preis bezahlt. Dieser
Grünstrom wird dann direkt an Endkunden weitergegeben - inklusive
Herkunftsnachweis, ohne Umweg über die Strombörse. Damit entfällt
auch die Zahlung der EEG-Umlage. "Das Modell trägt außerdem zur
Akteursvielfalt bei, weil die Marktmacht nicht in die Hände weniger
Direktvermarkter gelegt wird", so Sebastian Sladek von den
Elektrizitätswerken Schönau.
Und: Zusätzliche Belastungen für das EEG-Konto entstehen durch das
neue Modell nicht. Insgesamt müssen die Versorger in dem Modell
nämlich Strom im gleichen Umfang und zu den gleichen
Durchschnittskosten einkaufen wie im EEG-System. Für dieses können im
Gegenteil sogar Mehreinnahmen entstehen: nämlich dann, wenn die
Versorger mehr Wind- oder Sonnenstrom einkaufen, als ihre Kunden zur
selben Zeit verbrauchen. Beim Weiterverkauf dieser Überschüsse wird
dann eine Art "Strafzahlung" von 2 Cent pro Kilowattstunde fällig.
"Dadurch entsteht ein finanzieller Anreiz für Stromanbieter, die
schwankende Energieerzeugung aus Erneuerbaren besser mit der
Nachfrage ihrer Kunden in Einklang zu bringen, etwa durch
Lastverschiebung oder durch Speichertechnologien", sagt Marcel
Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. "Statt
Nachfrage für sauberen Strom anzureizen, zielt das Marktprämiensystem
darauf ab, Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen bei negativen
Börsenpreisen einfach abzuschalten. Das ist ökologisch und ökonomisch
falsch", so Keiffenheim.
"Auch die Politik hat erkannt, dass man in Zukunft nicht den
gesamten Ökostrom an der Börse verramschen darf", sagt Oliver Hummel,
Vorstand der NATURSTROM AG. Die seit August geltende EEG-Novelle
enthält deshalb eine so genannte Verordnungsermächtigung - eine Art
Platzhalter für ein ergänzendes ökologisches Direktvermarktungssystem
wie das Grünstrom-Markt-Modell. Die entsprechende Verordnung muss das
federführende Bundeswirtschaftsministerium nun ausarbeiten und
beschließen. "Wir wollen für das von uns entwickelte
Grünstrom-Markt-Modell möglichst bald einen Konsens in Branche und
Politik herstellen, damit die Verordnung bereits 2015
schnellstmöglich in Kraft treten kann", so Hummel.
Redaktioneller Hinweis: Mehr zur Funktionsweise und den Effekten
des Grünstrom-Markt-Modells finden Sie von heute an auf der
Info-Webseite www.gruenstrom-markt-modell.de.
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Christoph Rasch
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