(ots) - Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung
für eine erfolgreiche Integration. Das weiß das Bundesamt für
Migration, das weiß aber auch der Gerichtshof der Europäischen Union
(EuGH). Gleichwohl hatte der EuGH geurteilt, dass ein Deutschtest als
Zugangshürde unzulässig ist, wenn Türken zu ihren Ehepartnern nach
Deutschland ziehen wollen. Das passt erst auf den zweiten Blick
zusammen. Denn das Gericht hat nicht Sprachtests, sondern die 2007
erlassenen "Vorschriften zum Ehegattenzuzug" geprüft. Dabei waren die
Richter auf ein Abkommen aus dem Jahr 1970 gestoßen, das Wirtschafts-
und Handelsbeziehungen zwischen Europa und der Türkei stärken und die
Freizügigkeit der Arbeitnehmer "schrittweise herstellen" sollte. Dass
diese beiden Regelungen nicht zueinander passen, verwundert nicht.
Innerhalb von 40 Jahren haben sich die Herausforderungen radikal
verändert, denen sich deutsche Einwanderungspolitik stellen muss.
Verwunderlich ist, dass trotz entsprechender Hinweise, die
Vorschriften zum Ehegattenzuzug nicht längst angepasst wurden.
Letzteres wäre möglich gewesen. Denn ein Gutachten der EU-Kommission
hat vor Jahren festgestellt, dass die Pflicht zum Sprachtest sehrwohl
mit EU-Recht vereinbar ist - nicht aber als Bedingung für eine
Familienzusammenführung taugt. In der Praxis würden die
Sprachkenntnisse der nachgereisten Familienangehörigen also in
Deutschland erworben und dann getestet werden. Unter dem Strich
bleibt die Feststellung, dass Integration nicht durch Gesetzte und
Vorschriften lebt, sondern durch das Miteinander im Alltag. Und dazu
- das ist unstreitig - sind Sprachkenntnisse unerlässlich.
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