(ots) - Weil das Land NRW eine EU-Richtlinie zur Abschiebung
nicht umsetzt, stellen erste Gerichte keine Haftbefehle mehr gegen
ausreisepflichtige Ausländer aus. Statt abgeschoben zu werden, kommen
die Betroffenen auf freien Fuß. Das meldet die in Hagen erscheinende
WESTFALENPOST (Samstagsausgabe) unter Berufung auf entsprechende
Beschlüsse an Gerichten in Meschede, Arnsberg und Paderborn.
Hintergrund ist die Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union aus
dem Jahr 2008. Darin sei festgeschrieben, dass Abschiebehäftlinge
nicht mit Strafgefangenen in einer Einrichtung untergebracht werden
dürfen, so die WP weiter. Diese Voraussetzung sei nach Ansicht von
Juristen in NRW nicht mehr erfüllt, weil die Justizvollzugsanstalt
Büren nicht mehr ausschließlich für Abschiebungen genutzt werde.
Gerichte machten "gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der
Unterbringung geltend. Sie beziehen sich aktuell auf ein Verfahren
vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem die Frage geklärt wird, ob
jedes Bundesland eine spezielle Einrichtung für Abschiebungen
unterhalten muss. Das NRW-Innenministerium stuft die Entwicklung
dennoch als regionales Phänomen ein. "In weiten Teil des Landes
bekommen wir Haftbefehle von den Amts- und Landgerichten", sagte
Sprecherin Birgit Axler. "Wir haben die Probleme aber im Blick."
Zurzeit werde geprüft, ob Abschiebehäftlinge dann alternativ auch in
Anstalten anderer Bundesländer gebracht werden könnten. Ob das Land
die Unterbringung grundsätzlich neu regeln werde, hänge vom Urteil
des Europäischen Gerichtshofes ab.
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