(ots) - Wie Kai aus der Kiste taucht urplötzlich der
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung des Regionalverbandes
Ruhr (RVR) auf. Ohne öffentliche Diskussion, einfach so, räumt die
Landesregierung dem Ruhrgebiet eine Sonderstellung ein. Düsseldorf
erweitert die Kompetenzen des RVR erheblich, wertet ihn auf und gibt
ihm politisch ein stärkeres Gewicht. Dazu gehört die vorgesehene
Direktwahl der Vertreter im Ruhrparlament im Jahr 2020. Der Zeitpunkt
ist aus rot-grüner Sicht klug gewählt. Dass die Oberbürgermeister von
Duisburg bis Dortmund nicht amüsiert darüber sind, sagen sie jedem,
der es hören will, hinter vorgehaltener Hand. Vor der Kommunalwahl im
Mai wollen sie ihrem Innenminister nicht in den Rücken fallen. Aber,
das ist ihr Problem. Anderswo im Land stellen sich andere Fragen.
Gegen eine Bündelung der Interessen im Sinne der Sache, seien es
Klimaschutz und Infrastruktur, ist nichts zu sagen, aber ein Lex
Ruhrgebiet stößt nicht nur in Südwestfalen sauer auf. Mit welchem
Anspruch nimmt das Revier aus Sicht der Landesregierung diese
herausgehobene Position ein. Weil Hannelore Kraft in Mülheim wohnt
und Garrelt Duin in Essen? Und, was bedeutet dieses Gesetz im
Umkehrschluss für Südwestfalen? Eine Gleichbehandlung der Regionen im
Land stellen sich verantwortliche Politiker anders vor. Dass der
geplante Sonderstatus ohne Mehrkosten über die Bühne geht, denken nur
die, die Sonntagsreden Glauben schenken. Der Aufbau neuer Strukturen
kostet Geld und weckt schnell Begehrlichkeiten beim Ruf nach mehr
Personal. Wer soll das bezahlen? Die drittstärkste Industrieregion
Deutschlands? Nein danke.
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