PresseKat - Weser-Kurier: Bundesliga-Spiele: Bremen soll Geld für Polizeieinsätze eintreiben

Weser-Kurier: Bundesliga-Spiele: Bremen soll Geld für Polizeieinsätze eintreiben

ID: 991733

(ots) - Bremen soll versuchen, der Deutschen Fußball-Liga
(DFL) Kosten für Polizeieinsätze rund um die Spiele von Werder Bremen
in Rechnung zu stellen. In einer Beschlussvorlage, die dem
WESER-KURIER vorliegt, fordert das die SPD-Fraktion vom Bremer Senat.
In dem Papier heißt es, die DFL sei als Zusammenschluss der
lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der deutschen
Fußball-Lizenzligen Veranstalter der Spiele. Die SPD-Fraktion fordert
den Senat auf, zu prüfen, wie Kostenbeiträge auch "gegen den Willen
des Zahlungspflichtigen" durchgesetzt werden könnten. Sollten dafür
landesrechtliche Gesetzesänderungen notwendig sein, so sollten diese
entworfen werden. Auf dieser Grundlage, so heißt es in dem Papier,
solle Bremen einen letzten Einigungsversuch mit der DFL unternehmen.
Fußballbundesligist Werder Bremen wollte den Vorstoß nicht
kommentieren. "Wir agieren nach dem Stand der Dinge und der lautet,
dass es keine rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der DFL an
den Kosten des Polizeieinsatzes gibt", sagte Tino Polster,
Mediendirektor bei Werder, dem WESER-KURIER. "Das ist
verfassungsrechtlich gar nicht möglich." In dem Papier heißt es, dass
Bremen in der Saison 2012/2013 rund 45.328 Polizeidienststunden zur
Sicherung von Bundesligaspielen aufgewendet habe. Rund 60 Prozent
dieser Einsatzstunden seien im Rahmen von Polizeieinsätzen von vier
"Risikospielen" für die Durchsetzung der Fantrennung und zur
Verhütung von Ausschreitungen angefallen. Insgesamt hätten sich die
Kosten in der vergangenen Saison auf rund 2,8 Millionen Euro
summiert. In dem Papier heißt es weiter: "Die prekäre Haushaltslage
und die Mehrarbeitsbelastung der bremischen Polizistinnen und
Polizisten erfordert aber eine abschließende Klärung, ob und wie die
Kosten für kommerziell veranlasste Polizeieinsätze zu erstatten sind,




auch wenn andere Ligastandorte von einer entsprechenden
Kostenerstattung weiter absehen."



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Datum: 02.12.2013 - 16:03 Uhr
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