PresseKat - EEG-Novelle darf die Rohstoffgewinnung am Industriestandort Deutschland nicht einseitig belasten

EEG-Novelle darf die Rohstoffgewinnung am Industriestandort Deutschland nicht einseitig belasten

ID: 976234

(ots) - Spitzenausgleich nach klaren Regeln
diskriminierungsfrei gewähren / Energie- und Wettbewerbsintensität
bleiben wichtigste Kriterien, die für das gesamte produzierende
Gewerbe angewandt werden müssen

Die heimische Braunkohlengewinnung sowie die Erzeugung von Strom
bedeuten wichtige Beiträge zur regionalen Wertschöpfung sowie einer
sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung. Gedankenspiele der
künftigen Regierungskoalition, branchenspezifische Einzelregelungen
bei der Gewährung des Spitzenausgleichs im Rahmen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorzusehen, hat der
Vorstandsvorsitzende des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins
(DEBRIV), Dr. Johannes Lambertz, vehement zurückgewiesen.

In Deutschland stammt jede vierte Kilowattstunde Strom aus
Braunkohle. Hinzu kommen viele Millionen Tonnen Veredlungsprodukte in
Form von Briketts oder Kohlenstaub. Grundlage des wichtigen Beitrags
der Braunkohle zu einer sicheren und wettbewerbsfähigen
Energieversorgung ist eine im internationalen Vergleich
wettbewerbsfähige Rohstoffgewinnung. Tagebaue, Braunkohlenkraftwerke
und Veredlungsbetriebe stehen insbesondere im intensiven Wettbewerb
mit importierter Steinkohle, deren Preise jüngst deutlich gesunken
sind.

Braunkohlenstrom aus Deutschland muss sich an den europäischen
Energiebörsen im Wettbewerb behaupten. Dort sind die Strompreise
ebenfalls deutlich gesunken. Diese für den Stromverbraucher positive
Entwicklung bedeutet für die Braunkohlenindustrie einen deutlich
verschärften Wettbewerb. "Braunkohle steht im vielfältigen
internationalen und intermodalen Wettbewerb und unterscheidet sich
damit in keiner Weise vom produzierenden Gewerbe", erklärte der
DEBRIV.

Die Anwendung des EEG-Spitzenausgleichs für die
Braunkohlenindustrie ist nach Auffassung des DEBRIV unverzichtbar.




Von den betroffenen Betrieben werden alle Anforderungen des
Gesetzgebers an die Gewährung des Spitzenausgleichs erfüllt: Die
Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe, ein Stromverbrauch von mehr
als 1 Million Kilowattstunden pro Jahr, eine hohe Energieintensität
sowie die Anwendung eines zertifizierten Energiemanagementsystems.

Der DEBRIV warnt davor, die heute bestehende Rechtssicherheit
aufzugeben. Wenn aufgrund politischer Präferenzen bestimmte Branchen
ins Abseits gerückt werden, verliert politisches Handeln an
Glaubwürdigkeit. Rechtssicherheit bedeutet, dass sich alle Adressaten
im produzierenden Gewerbe den gleichen und klar definierten
Anforderungen stellen müssen.



Pressekontakt:
Uwe Maaßen

DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
Postfach 40 02 52
50832 Köln

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T +49 (0)2234 1864 (0) 34
F +49 (0)2234 1864 18

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Datum: 07.11.2013 - 10:10 Uhr
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