PresseKat - BERLINER MORGENPOST: Start mit fahlem Beigeschmack - Leitartikel von Jochim Stoltenberg

BERLINER MORGENPOST: Start mit fahlem Beigeschmack - Leitartikel von Jochim Stoltenberg

ID: 966164

(ots) - Das fängt leider nicht gut an. Wenn sich heute die
Abgeordneten des 18. Bundestags zu ihrer ersten Sitzung im Reichstag
versammeln und ihr Präsidium wählen, hinterlässt die zu erwartende
große Koalition gleich einen ersten fahlen Beigeschmack. Mit der
Kungelei von Union und SPD auf je zwei stellvertretende
Bundestagsvizepräsidenten vermehren sie das parlamentarische
Lenkungsgremien, obwohl es ab heute eine Partei weniger gibt. Mehr
als die zusätzlichen Kosten einschließlich Dienstlimousine verdrießt
die Dreistigkeit, mit der die beiden großen Parteien Privilegien auf
Staatskosten an vermeintlich verdienstvolle Politiker aus ihren
Reihen verteilen.

Was diesen Bundestag politisch erwartet, welche Krisen er mit
bewältigen muss und welchen heute unabsehbaren Herausforderungen er
sich stellen muss - das ist in Demut abzuwarten. Nur so viel lässt
sich vorab sagen: Dieses Parlament wird nicht viel schlechter, wohl
auch nicht viel besser sein als die meisten in der jüngeren
Vergangenheit. Ein Bedenken allerdings sollte nicht bagatellisiert
werden. In Zeiten, da Fragen von Wirtschaft und Finanzen an Dominanz
und Brisanz weiter gewinnen, finden sich unter den Abgeordneten noch
weniger Unternehmer und Manager mit Praxiserfahrung.

Über diese Entwicklung angesichts der zunehmend europäischen und
globalen Dimension der Politik werden sich weit weniger Sorgen
gemacht als um die Rechte der marginalisierten Opposition, sollte es
denn tatsächlich zur GroKo kommen. Dass sich der DDR-erfahrene
Fraktionschef der Linkspartei, Gregor Gysi, aufplustert bis hin zur
Forderung einer Grundgesetzänderung, um die Rechte der Opposition zu
stärken, als drohe die Verfolgung von Minderheiten, geht an der
Realität dieses Landes denn doch weit vorbei. Die Wähler haben über
die Zusammensetzung des Parlaments entschieden; ganz demokratisch.




Für gesetzlich, gar verfassungsrechtlich garantierte Sonderrechte
gibt es folglich keinen Grund; wohl zu Absprachen zwischen den Großen
und den Kleinen und gegebenenfalls zur Anpassung der Geschäftsordnung
des Bundestags.

Die Bereitschaft zu beidem haben Union und SPD denn auch schon
kundgetan. Und dass es funktioniert, haben die beiden früheren großen
Koalitionen bewiesen. Aber es gilt, was auch auf
Koalitionsverhandlungen zutrifft: Die vom Wähler gewollten
Mehrheitsverhältnisse können nicht nachträglich auf den Kopf gestellt
werden.



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Datum: 21.10.2013 - 19:40 Uhr
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