PresseKat - Mehr Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung der Korruption

Mehr Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung der Korruption

ID: 960525

(ots) - Anlässlich des 72. Bayerischen Ärztetages,
der am 11. Oktober 2013 in Bamberg beginnt, hat der Präsident der
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Max Kaplan, die politischen
Parteien zum Start der neuen Legislaturperiode aufgerufen, mit aller
Ernsthaftigkeit die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes
anzugehen.

Die Ablehnung des Präventionsgesetzes und der damit verbundenen
Neuregelung zur Bekämpfung der Korruption sei wohl der
unterschiedlichen Interessenslage der einzelnen Ministerien als auch
der "Wahlkampftaktik" der Parteien geschuldet gewesen. Nachdem der
Gesetzgeber nicht in der Lage gewesen ist, eine Regelung zur
Bekämpfung der Korruption, weder im V. Sozialgesetzbuch (SGB V) noch
im Strafgesetzbuch (StGB) zustande zu bringen, sieht Kaplan jetzt die
ärztliche Selbstverwaltung erneut in der Pflicht. "Ich halte die
derzeit existierenden Rechtsmittel in der Berufsordnung, im SGB V
sowie im Heilmittelwerbegesetz (HWG) und im Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) für ausreichend. "Auch verfügen wir", so Kaplan
weiter, "über ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, reichen diese doch
von einer Rüge bis hin zu einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro im
Rahmen eines Berufsgerichtsverfahrens, nachdem im novellierten
Heilberufe-Kammergesetz in diesem Punkt deutlich nachgelegt wurde".
Weitere Sanktionsmöglichkeiten haben die Approbationsbehörden mit dem
Ruhenlassen einer Approbation oder einem Approbationsentzug. Zudem
ermöglicht das SGB V mit § 128 heute schon, "dass Leistungserbringer
für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Versorgung der
Versicherten ausgeschlossen werden können", was bereits einem
Berufsverbot gleichkommt.

Auch die Möglichkeit des Informations- und Datenaustausches
zwischen Kammern und KVen nach § 67 d SGB X bzw. § 285 SGB V Absatz 3
wurden geschaffen, liegt ein Verdacht auf berufs- oder




vertragsrechtliches Fehlverhalten vor. Jedoch besteht ein erheblicher
Nachholbedarf bei den Ermittlungsmöglichkeiten für die Kammer, die
hier nur wenige Handlungsspielräume hat. Kaplan hält daher die
Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsführers, etwa angesiedelt
im zuständigen Aufsichtsministerium oder im Bayerischen Landtag, für
sinnvoll. "Präventionsförderung bzw. Korruptionsbekämpfung wurden von
den Regierungsparteien lediglich halbherzig verfolgt", resümiert
Kaplan. Wären ihnen diese Themen wirklich wichtig gewesen, hätten die
Paragrafen zur Bekämpfung der Korruption nicht ausgerechnet in das
Präventionsgesetz gepackt werden dürfen. Des Weiteren wäre es nur
konsequent gewesen, wenn der Gesetzgeber im Sinne der Schaffung eines
Straftatbestandes der

Korruption bei freien Berufen, dies dann auch für alle freien
Berufe im StGB festgeschrieben hätte. Vor einem so weitreichenden
Schritt wich jedoch die Bundesjustizministerin zurück. Die
grundsätzlichen Bedenken aus der Opposition bzgl. Präventionsgesetz
und Korruptionsbekämpfung waren hinlänglich bekannt.

Hintergrund:

Das Gesetz zur Förderung der Prävention mit der geplanten
Neuregelung zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist
Mitte September gescheitert, da der Gesundheitsausschuss des
Bundesrates sich am 4. September 2013 dafür ausgesprochen hat, den
Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz einzuberufen. Der Bundesrat
folgte dann in seiner Sitzung am 20. September 2013 der Empfehlung
des Ausschusses. Das Präventionsförderungsgesetz sei im Hinblick auf
das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention "als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe wirkungsvoll zu organisieren, völlig
unzureichend und müsste grundlegend überarbeitet werden", so die
Ausschussempfehlung. So sei ein erfolgversprechendes und
wirkungsvolles Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz nur unter
inhaltlicher und finanzieller Beteiligung aller
Sozialversicherungsträger und der privaten Krankenversicherung
möglich.

Auch müssten mehrjährige Landespräventions- und
Gesundheitsförderungsprogramme erarbeitet und realisiert sowie eine
gemeinschaftliche Finanzierung auf der Grundlage verbindlicher
Kooperationsverfahren vereinbart werden. Auch die geplante Regelung
zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen sei nach Ansicht
der Ausschüsse grundlegend zu überarbeiten. So sei anstelle einer
gesetzlichen Regelung im Sozialgesetzbuch eine Regelung in das
Strafgesetzbuch einzufügen.

Ferner sollten künftig alle Angehörigen von staatlich anerkannten
Heilberufen vom Tatbestand der Bestechlichkeit und der Bestechung
erfasst werden. Die Formulierung, dass nur bestraft wird, wer einen
nicht nur geringfügigen wirtschaftlichen Vorteil annimmt, ohne dass
die Geringfügigkeitsschwelle näher festgelegt wird, sei ebenfalls
unzureichend. "Die Schutzgüter sind bereits bei der Annahme jeder
Zuwendung verletzt, sodass es auf das Ausmaß des Vorteils nicht
ankommen darf." Zudem kritisieren sie, dass die Tat gemäß der
Neuregelung nur auf Antrag verfolgt werden soll und sie damit kein
Offizialdelikt, demnach eine Straftat, deren Verfolgung auf
behördliche Anordnung eintritt, ist. Pressestelle



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Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
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Datum: 11.10.2013 - 11:30 Uhr
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