(ots) - Plausibel, aber unbefriedigend
Mordmerkmal? Fehlanzeige. Niedere Beweggründe waren dem
Angeklagten zu keinem Zeitpunkt nachweisbar. Tatmotiv? Fragwürdig.
Eifersucht wegen einer Affäre des Opfers und Habgier wegen einer
Lebensversicherung sind möglich, aber nicht belegt.
Materialspurenlage? Dünn. Außer einem wenig überraschenden
genetischen Fingerabdruck des Angeklagten an der Tatwaffe liegt wenig
vor, das ohne Umweg zum Verurteilten führt. Folgt aus alldem nun ein
Freispruch aus Mangel an Beweisen, wie viele Prozessbeobachter
gemutmaßt hatten? Nicht unbedingt. Das Gericht fand im Fall Gabriele
Obst einen Täter nach dem Ausschlussprinzip. Alles andere als ein
schuldiger Ehemann ist unwahrscheinlich angesichts der bekannten
Tatsachen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der weit überwiegende
Teil aller Tötungsdelikte Beziehungstaten sind. Aber Zweifel bleiben.
Das Urteil ist für alle unbefriedigend, weil es auf Indizien statt
Beweisen fußt. Dramatisch ist es für den Angeklagten. Ihm bleibt die
Revision beim Bundesgerichtshof als Rechtsmittel, bei dem das Urteil
auf Rechtsfehler abgeklopft wird, aber keine neue Beweisaufnahme
stattfindet. Vielleicht wird der 74-Jährige seine Freilassung nicht
mehr erleben. Unerträglich ist das Urteil für die Kinder. Sie müssen
nicht nur mit dem Verlust der Mutter leben, sondern auch mit der
Vorstellung, dass der eigene Vater sie auf dem Gewissen hat - oder
dafür zu Unrecht im Gefängnis sitzt.
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