(ots) - Abstruse Überwachung
Die Linke kann schon nerven: Einige Forderungen wie die nach einem
NATO-Austritt wären außenpolitischer Selbstmord. Und Hirngespinste
wie staatliche Enteignungen erinnern an die düstersten Kapitel der
DDR-Vergangenheit.
Trotz dieser Absurditäten ist eine gute Nachricht, dass der
Verfassungsschutz den Fraktionschef im Thüringischen Landtag, Bodo
Ramelow, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht länger
beobachten darf. Denn die Behörde darf nur in Aktion treten, wenn sie
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung sieht.
Dass Abgeordnete der Linken - bei aller Kritik an ihrer Politik -
dazu pauschal fähig wären, ist völlig abstrus. Stattdessen ist die
Partei Teil dieses demokratischen Systems: In Ostdeutschland stellt
sie mitunter die stärkste politische Kraft, in Brandenburg ist sie an
der Landesregierung beteiligt, im Bundestag wird sie nun wohl die
Rolle der Oppositionsführerin übernehmen.
Der Verfassungsschutz darf nicht so tun, als hätte das Urteil über
den Einzelfall Ramelow hinaus nicht grundsätzliche Folgen: Der
Nachrichtendienst muss ganz detailliert darlegen, warum er einen
einzelnen Abgeordneten überwacht. Denn dessen Schutz ist ein hohes
demokratisches Gut: Als Parlamentarier haben die Politiker, auch die
der Linken, den Geheimdienst zu kontrollieren. Und nicht umgekehrt.
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