(ots) - Staatsrechtler will Opposition durch
Grundgesetzänderung stärken
Degenhart: Anforderungen für Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen senken - Für Dreiprozenthürde
Osnabrück.- Zur Stärkung der Opposition im Fall einer Großen
Koalition fordert der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart
Änderungen am Grundgesetz. In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) plädierte der Jurist dafür, die
Anforderungen für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und die
Erzwingung von Normenkontrollverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht zu senken. Für beides verlangt das
Grundgesetz derzeit mindestens ein Viertel der Stimmen des
Bundestages und damit mehr, als die Opposition aus Grünen und Linken
im Fall einer Großen Koalition hätte. Die Voraussetzungen sollten
nach Degenharts Ansicht gesenkt werden, beispielsweise auf
Fraktionsstärke.
Für den Fall einer Großen Koalition fürchtet Degenhart, "dass sich
die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes noch stärker in
Richtung auf eine parteienstaatliche Demokratie entwickelt". Die
politische Willensbildung werde sich noch mehr vom Parlament auf die
Parteigremien verlagern. Mehr direkte Demokratie im Grundgesetz
könnte "einen gewissen Ausgleich für das Fehlen einer starken
Opposition bilden", findet der Staatsrechtler. Mit dem Erstarken
einer außerparlamentarischen Opposition rechnet Degenhart weniger.
Auch beim Thema Fünfprozenthürde sieht Degenhart
Verbesserungsbedarf und will die Hürde auf drei oder vier Prozent
senken. Seine Begründung: "Große Koalitionen sollten die Ausnahme
sein. Es scheint, dass sie immer mehr zum Normalfall werden. Umso
wichtiger ist die Stärkung der Opposition."
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