(ots) - Der vom Europäischen Parlament (EP) am 13.09.2013
veröffentlichte Legislativvorschlag zu dem Richtlinienvorschlag der
EU-Kommission zu Biokraftstoffen wird von der deutschen
Bioethanolwirtschaft als ein Votum gegen eine Kehrtwende der
europäischen Biokraftstoffpolitik gewertet.
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)
begrüßt, dass die Einführung einer Regelung zu sogenannten indirekten
Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) in die
Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen wegen fehlender
wissenschaftlicher Grundlage abgelehnt worden ist. Aus Sicht des BDBe
ist es aber unverständlich, dass das EP trotzdem die Verpflichtung
akzeptiert hat, iLUC-Faktoren in die Berichterstattung über
Biokraftstoffe einzuführen.
Sachlich falsch ist die in der verabschiedeten Entschließung
übernommene Behauptung, Biokraftstoffe würden in Europa mit 10 Mrd.
EUR subventioniert. Bereits am 13. August 2013 hatten die
Forschungsinstitute, die dies behaupteten, die von Ecofys
aufgedeckten massiven Versäumnisse und Berechnungsfehler eingeräumt.
Der BDBe weist darauf hin, dass Bioethanol in E5 und E10 in
Deutschland voll versteuert wird und von einer Subventionierung keine
Rede sein kann.
Die vom EP vorgeschlagene Begrenzung von Biokraftstoffen aus
Ackerfrüchten auf maximal 6 Prozent im Rahmen des weiterhin
bestehenden Ziels von 10 Prozent erneuerbare Energie im Verkehr ist
aus Sicht des BDBe inakzeptabel. Im Europäischen Ministerrat wird
gegenwärtig über einen Wert von 7 bzw. 8 Prozent beraten. Positiv ist
der Vorschlag des EP, Biokraftstoffe aus gewerblichen Abfällen und
Reststoffen in die Nachhaltigkeitsvorschriften einzubeziehen.
Aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft ist jetzt der
Europäische Ministerrat gefordert, die notwendigen Änderungen des
Richtlinienvorschlages der EU-Kommission zu beschließen.
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