(ots) - Die Aufklärer haben nicht den einen Fehler
entdeckt, der erklären würde, warum die Ermittlungen jahrelang in die
Irre führten und die Fahndung auf verheerende Weise erfolglos blieb.
Den Sicherheitsbehörden ist nicht ein fataler Kardinalfehler
anzulasten, sondern eine blamable Vielzahl von Fehlern, Pannen und
Schwächen. Es handelt sich dabei um Fehler individueller und
Schwächen struktureller Art, gewissermaßen um ein systemisches
Versagen - und dies auf allen Ebenen. Nur ein Trost bleibt: Es ließ
sich auch kein einziger Hinweis auf eine Kumpanei zwischen Behörden
und der rechtsextremistischen Szene finden, der einschlägige
Verschwörungstheorien bestätigt hätte.
Es bleibt viel zu tun. Die Vorschläge des Untersuchungsausschusses
machen deutlich, wo Polizei und Verfassungsschutz ihre Schwachstellen
haben. Mit der Neonazidatei und dem Abwehrzentrum gegen rechte Gewalt
wurden Institutionen geschaffen, die terroristische Machenschaften
nach dem Muster des NSU erschweren dürften. Die Reform des
Verfassungsschutzes steckt aber noch in den Anfängen. Föderale
Zuständigkeiten und die Eigenmächtigkeit der Länder erweisen sich
hier als Hemmnisse. Es wird auch nicht genügen, Gesetze zu ändern. In
den Behörden bedarf es eines Mentalitätswandels.
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