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Weser-Kurier: Zu den Kosten des Atomausstiegs schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 5. August 2013:

ID: 920986

(ots) - Wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen.
Nach diesem Sprichwort muss die Bundesrepublik Deutschland die
Betreiber von Atomkraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der
Kernenergie entschädigen, will sie den Bestand des Rechtsstaats nicht
gefährden. Spätestens nach dem Unglück in Fukushima liegt der Schluss
nahe, dass die Kernkraft-Technologie aus Sicherheitsgründen aus dem
Verkehr gezogen werden muss, zumal es bis heute weltweit kein
einziges sicheres Endlager für die strahlenden Abfallprodukte gibt.
Nur kann man das wirtschaftliche Risiko des Ausstiegs bei nüchterner
Betrachtung nicht den Energiekonzernen allein in die Schuhe schieben.
Die Kernenergie wurde in der Nachkriegszeit nicht von finsteren
Herren in geheimen Zirkeln ausgeheckt. Es bestand ein breiter
gesellschaftlicher Konsens für billigen Strom aus Atom - die Risiken
blendete man seinerzeit schlechterdings aus. Erst mit dem Unfall in
Tschernobyl im Frühjahr 1986 war die Bevölkerung wirklich
sensibilisiert und drängte auf Abhilfe. Insofern war es schon ein
seltsames Schauspiel, wie Kanzlerin und Physikerin Angela Merkel 2011
- ein Vierteljahrhundert nach Tschernobyl - von der vehementen
Kernkraft-Befürworterin und Ausstiegsverhindererin zur radikalen
Ausstiegskanzlerin mutierte. Auf einmal hatte sie Angst, auf der
falschen Seite zu stehen und vollzog einen radikalen Kurswechsel.
Viele Anwohner im Nordwesten sind erleichtert, dass die
Atomtechnologie am Standort Unterweser inzwischen Vergangenheit ist.
Nur ist auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden und
kann erteilte Betriebsgenehmigungen zwar aus höheren Erwägungen
widerrufen. Allerdings muss sie dann die Eon-Aktionäre auch für die
Einnahmeausfälle angemessen entschädigen. Alles andere ist eine kalte
Enteignung. Auch wenn der Staat etwa beim Autobahnbau aus höheren




Interessen Anlieger enteignet, muss er angemessene Kompensationen
zahlen. Mit bösen Mächten der Atomlobby hat das nichts zu tun. So
funktioniert schlicht der Rechtsstaat. Wenn das
Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation nicht folgen sollte,
dürften sich Investoren künftig dreimal überlegen, in welche
Großprojekte sie ihr Geld stecken.



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Datum: 04.08.2013 - 20:18 Uhr
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