(ots) - Ohne Wenn und Aber
Wo hört die Beschäftigung zu harten, aber fairen Bedingungen auf,
wo fängt Ausbeutung von Arbeitsmigranten aus Niedriglohnländern an?
Das deutsche Recht hilft bei der Beantwortung dieser Frage nur wenig.
Für "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft" droht
das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft an. Doch der Paragraf 233
wird nur äußerst selten angewendet, da er zu schwammig gefasst, ein
Tatbestand zu schwer nachweisbar ist.
Zugleich zeigen aktuelle Untersuchungen im Auftrag des
Bundesarbeitsministeriums und des Europäischen Sozialfonds etwa in
Nordrhein-Westfalen eklatante Ausbeutung auf. Deutschland, aber auch
andere europäische Länder haben bei deren Aufklärung und Bekämpfung
großen Nachholbedarf.
Dass viele Rumänen und Bulgaren in Deutschland freiwillig zu
niedrigen Löhnen arbeiten und ihren Familien damit immer noch ein
besseres Leben ermöglichen können als mit einem Job in der Heimat,
ist unbestritten. Doch immer wieder zeigt sich, dass Arbeitsuchende
unter Beteiligung deutscher Auftraggeber schamlos ausgenutzt werden.
Hinter vorgehaltener Hand heißt es dann schnell: "Das sind doch nur .
. ." Falsch, es sind Menschen mit Rechten ohne Wenn und Aber. Ein
EU-Land, das mit erhobenem Zeigefinger andere zur Einhaltung von
Regeln und Moral ermahnt, darf keine Ausbeutung Schwacher zulassen.
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