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Weser-Kurier:Über Hilfen für Asylbewerber schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 15. April 2013:

ID: 852670

(ots) - Ja, es ist diskriminierend, wenn der Staat den
Asylbewerbern nicht zutraut, mit Geld umzugehen, und stattdessen
Gutscheine herausgibt. Es ist also gut und richtig, dass das Land
Niedersachsen den Kommunen nun die Möglichkeit gibt, die staatliche
Unterstützung in bar auszuzahlen. Dabei darf es nicht nur um die
geringeren Verwaltungskosten gehen, vielmehr zählt der menschliche
Umgang mit den Flüchtlingen. Gleichwohl macht es sich Innenminister
Boris Pistorius zu leicht, wenn er die Entscheidung den Kommunen
überlässt. Diese sehen sich nun mit einer unklaren Rechtslage
konfrontiert. Denn der Bund sieht nach wie vor ein Stufenmodell vor,
wonach in Naturalien, mit Gutscheinen und mit Bargeld gezahlt werden
kann. Es macht ja auch durchaus Sinn, dass die Behörden die Miete für
Asylbewerber direkt übernehmen, Gutscheine für Lebensmittel, Hausrat
oder Kleidung herausgeben und nur einen Teil der Leistung in bar
auszahlen, wenn zum Beispiel nicht sichergestellt ist, dass die
Hilfen auch bei den Kindern ankommen. Es muss also auch weiterhin
Ausnahmen von der Bargeldauszahlung geben. Während Diepholz auf
Bargeld umstellen will, will Verden bei der bisherigen
Gutscheinpraxis bleiben. Dennoch soll es auch künftig im Landkreis
Diepholz in begründeten Fällen bei Gutscheinen bleiben. Und im
Landkreis Verden sollen umgekehrt auch Bargeldzahlungen möglich sein.
Das klingt gut, bedeutet aber im Gegensatz zu einer einheitlichen
Regelung eine starke Abhängigkeit der Betroffenen vom Sachbearbeiter.
Zudem werden Asylbewerber wohl kaum verstehen, warum sie in einem
Landkreis Bargeld erhalten und in einem anderen nicht. Sie werden die
unterschiedliche Praxis als ungerecht empfinden. Das Land
Niedersachsen sollte die Bargeldzahlung also zur Regel machen. Stellt
sich heraus, dass Asylbewerber im Einzelfall nicht mit dem Geld




umgehen können, müssen die Behörden dies sanktionieren können, indem
sie Gutscheine herausgeben. Die Kommunen brauchen also klare
Handlungsanweisungen, damit sich die Betroffenen auf den Staat
verlassen können.



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Datum: 14.04.2013 - 20:08 Uhr
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