PresseKat - Weser-Kurier:Über neue Pflichten für Hundehalter schreibt der Bremer WESER-KURIER:

Weser-Kurier:Über neue Pflichten für Hundehalter schreibt der Bremer WESER-KURIER:

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(ots) - Das niedersächsische Hundegesetz ist wichtig und
sinnvoll. Denn dazu gehören auch das neue Hunderegister und der
Sachkundenachweis, der ab 1. Juli fällig wird. Wer einen Hund besitzt
oder sich einen anschaffen möchte, sollte auch richtig mit ihm
umgehen können und ihn an einer zentralen Stelle melden, um das Tier
im Zweifelsfall seinem rechtmäßigen Besitzer zuordnen zu können.
Damit das Zusammenleben von Hund und Mensch gut funktioniert, müssen
sich beide Seiten an Regeln halten. Der Hund kann diese nur von
seinem Halter lernen. Die Besitzer können sich das Wissen über die
Hundehaltung in der Vorbereitung auf die theoretische
Sachkundeprüfung aneignen und sich das erlernte Wissen von einem
fachkundigen Prüfer zertifizieren lassen. Das kann für das
Zusammenleben von Mensch und Tier nur förderlich sein. Beschwerden
über die Prüfung oder den damit verbundenen Aufwand sind nicht
gerechtfertigt. Wer sich täglich ausgiebig mit seinem Haustier
beschäftigt, und das sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich
sein, muss sich wegen der Fragen keine Sorgen machen. Denn diese
haben nicht etwa Hundehasser erstellt, sondern Menschen, die sich
selbst schon lange mit den Tieren befassen - sei es als Tierarzt oder
als Mitglied eines Hundesportverbandes. Diskussionen über die
zusätzlichen Kosten sind dagegen verständlich. Denn wer einen Hund
besitzt, muss sowohl die Hundesteuer zahlen, als auch eine
Haftpflichtversicherung. Überlegungen, den Haltern steuerlich
entgegenzukommen oder die Versicherungsgebühren für geprüfte Hunde zu
senken, sind sinnvoll. Eine Formulierung im Gesetz gibt allerdings zu
denken. Danach muss die praktische Prüfung mit einem Hund absolviert
werden. Das heißt offenbar, dass es nicht unbedingt der eigene sein
muss. Das verfehlt aber den Sinn des Gesetzes. Denn wer sich mit




einem braven Pudel prüfen lässt, muss später noch lange nicht mit
einem verhaltensgestörten Schäferhund umgehen können. Da die Prüfung
nur einmalig abgelegt werden muss, blieben ungeeignete Hundehalter so
unerkannt.



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Datum: 11.04.2013 - 21:09 Uhr
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