(ots) - So groß die Aufregung um das
Leistungsschutzrecht war, so unbefriedigend ist nun das vom Bundestag
beschlossene Gesetz. Nach den Vorstellungen der deutschen Verlage
sollte ein gerechterer Interessenausgleich geschaffen werden zwischen
denen, die mit großem Aufwand journalistische Inhalte erstellen, und
jenen, die zumindest auf Teile dieser Inhalte zugreifen und damit ihr
eigenes Geschäftsmodell stützen. Also etwa die großen
Suchmaschinenbetreiber wie Google.
Das Anliegen der Verlage ist legitim, wenngleich man darüber
streiten kann, ob ein Leistungsschutzrecht das richtige Mittel ist.
Völlig überzogen war jedoch der Furor der Kritiker, die sich seit
Monaten im Netz ausgetobt haben. Mehr Rechtssicherheit, mehr Schutz
für die Urheber oder die Vermittler geistiger Leistungen bedeuten
noch lange nicht das Ende der Freiheit im Internet.
Trotzdem hat der Protest gefruchtet, denn weiterhin dürfen
"einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" frei verwendet
werden. Die Betreiber von Suchmaschinen sind also nicht betroffen.
Für alle anderen vergrößert sich die Unsicherheit. Denn nun muss vor
Gericht geklärt werden, was diese schwammige Definition konkret
bedeutet. Den Verlagen aber müsste klar sein, dass sie Schutz und
Vermarktung ihrer Inhalte definitiv selber in die Hand nehmen müssen.
Die Politik hilft ihnen nicht weiter.
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