(ots) - Der Gesundheitsmarkt ist ebenso lukrativ wie
umkämpft. In diesem Haifischbecken tummeln sich besonders viele
Lobbyisten. Entsprechend zahlreich sind unseriöse Angebote, um
miteinander ins Geschäft zu kommen, und nur selten werden diese Fälle
überhaupt bekannt und entsprechend geahndet. Wenn nun die
Krankenkassen ein neues Gesetz gegen die Korruption bei Ärzten
fordern, tun sie das aus gutem Grund. Es ist nämlich überhaupt nicht
einzusehen, dass niedergelassene Ärzte laut einem Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH) nicht unter den Tatbestand der Korruption
des Strafgesetzbuches fallen, angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit
oder der Annahme von Vorteilen hingegen gerichtlich belangt werden
können. Der Ruf, diese Gesetzeslücke endlich zu schließen, kommt
demnach völlig zu recht. Zumal auch der Bundesgerichtshof es dem
Gesetzgeber ausdrücklich anheimgestellt hat, die bestehende Regelung
zu ändern. Doch schon, als im Sommer vorigen Jahres das BGH-Urteil
gefallen war, hielt sich das Bundesgesundheitsministerium auffällig
zurück. Geprüft wird bis zum heutigen Tag, und auch die jetzige
Forderung der Kassen nach schnellem politischen Handeln wird im Hause
Bahr wieder nur beiläufig zur Kenntnis genommen: Grund zur Eile gäbe
es nicht. Auch die Selbstverwaltung der Ärzte reagiert mit der ewig
gleichen Beschwichtigungsformel: Das ärztliche Berufsrecht und auch
das Sozialrecht würden doch schon jetzt den Ärzten genügend
Vorschriften auferlegen. Die Praxis aber zeigt, dass das nicht
ausreicht. Wenn - wie in dem Fall, über den der BGH zu verhandeln
hatte - eine Pharmareferentin großzügig Schecks an Kassenärzte
verteilt und diese dankbar angenommen werden, dann ist das
Bestechung. Und anscheinend reicht es eben nicht, wenn eine solche
Annahme von Provisionen und Geschenken auch laut ärztlicher
Berufsordnung verboten ist, nein, sie muss ein Straftatbestand sein.
Der Vorschlag der Kassen ist daher sinnvoll, die Ausreden der
Ärztefunktionäre billig und das Zögern im Ministerium unverständlich.
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