(ots) - Darf man Menschen den Strom abstellen, wenn sie ihn
nicht bezahlen können? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, legt
man eine Entscheidung des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen
zugrunde, die vor rund drei Jahren ergangen ist: Darin heißt es, die
Sperrung der Energiezufuhr stelle eine der Wohnungslosigkeit
nahekommende Notlage dar. Ergo dürften Stromsperren in einer
Gesellschaft, die sich der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der
sozialen Marktwirtschaft rühmt, gar nicht vorkommen. Die Realität
sieht freilich anders aus: 312
Deutschland im vergangenen Jahr gesperrt worden, 4853 davon in
Bremen. Der Energiesektor ist privatisiert, und Konzerne wie die SWB
bieten das Produkt Strom auch zur Weihnachtszeit nicht aus reiner
Nächstenliebe an, sondern weil sie damit Profit erwirtschaften
wollen. Aber zumindest der Staat sollte dafür sorgen, dass auch bei
denen nicht das Licht ausgeht, die sich den immer teurer werdenden
Strom nicht leisten können. Doch genau dort liegt das Problem: Der
Regelsatz des Arbeitslosengeldes II für Strom liegt bei lediglich 29
Euro monatlich. Das reicht bei Weitem nicht aus. Nicht zuletzt dank
der vom Staat so hastig vorangetriebenen Energiewende steigen die
Preise in atemberaubender Geschwindigkeit. Bereits zum Jahreswechsel
müssen Energiekunden noch tiefer in die Tasche greifen. Was aber tun,
wenn in den Taschen nichts mehr zu holen ist? Dann helfen auch die
gut gemeinten Energiespartipps von Umweltminister Peter Altmaier
nicht weiter. Denn moderne, stromsparende Geräte, mit denen der
Verbrauch gesenkt werden könnte, kosten Geld. Deshalb sollte die
Regierung endlich den ALG-II-Regelsatz für Strom auf ein vernünftiges
Niveau anheben. Dann müssten die vielen Bedürftigen im Lande nicht
mehr fürchten, ausgerechnet an Heiligabend im Dunkeln sitzen zu
müssen.
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