Weser-Kurier: Zur neuen Nebeneinkunftsregel schreibt der Bremer "Weser-Kurier":
(ots) - Noch ist nicht geklärt, ob der tatsächliche
Auftraggeber einer Nebentätigkeit auch genannt wird. Aktuell reicht
teilweise die Nennung einer Vermittlungsagentur. Haben Wähler nicht
ein Recht darauf zu erfahren, an welche Interessensgruppen ihr
Volksvertreter gebunden ist? Wer ihm für eine Rede oder eine
Beratertätigkeit Geld gibt? Dann ist da noch die Zeitspanne:
Zumindest im Gespräch ist, dass zwar im Zehn-Stufen-Modell
veröffentlicht wird - dies aber nur ein Mal jährlich. Wenn ein
Abgeordneter im Sinne eines Geldgebers das Zustandekommen eines
Gesetzes beeinflusst, würde unter Umständen viel Zeit vergehen, bis
der Wähler dies nachvollziehen kann - zu spät, denn das Gesetz wäre
längst beschlossen.
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Datum: 25.10.2012 - 20:59 Uhr
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