PresseKat - Wahlspot: Bundesverfassungsgericht weist NPD-Eilantrag gegen rbb ab

Wahlspot: Bundesverfassungsgericht weist NPD-Eilantrag gegen rbb ab

ID: 476290

(ots) - Es bleibt dabei: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg
(rbb) muss den NPD-Wahlwerbespot zur Berliner Abgeordnetenhauswahl
nicht senden. Das Bundesverfassungsgericht wies heute (8. September)
einen Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, mit dem der rbb zur
Ausstrahlung des Spots am 9. September verpflichtet werden sollte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im bisherigen
Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.

Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Spot bereits zuvor als
volksverhetzend eingeschätzt und waren damit der Beurteilung des
Senders gefolgt: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
urteilte am 31. August, dem Kurzfilm sei "allein die Aussage (zu)
entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen
gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung
darstellen". Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem rbb am 18.
August in erster Instanz Recht gegeben.

Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen
Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien
die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der
Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und
schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.

(AZ 2 BvQ 44/11)



Pressekontakt:
rbb-Presseteam, Volker Schreck, Telefon: (030) 97 99 3-12 101.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Ad on cover bringt Werbeanzeige direkt auf den Titel DJV ruft zu angemessenem Umgang mit 9/11-Jahrestag auf
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.09.2011 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 476290
Anzahl Zeichen: 1563

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wahlspot: Bundesverfassungsgericht weist NPD-Eilantrag gegen rbb ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die ARD auf der IFA 2013 ...

Vom 6. bis 11. September in Berlin täglich ARD-Radio und -Fernsehen von der IFA Vorstellung der neuesten digitalen Trends Stars zum Anfassen auf mehreren Bühnen Information und Unterhaltung bietet die öffentlich-rechtliche Se ...

10 Jahre rbb - DAS FEST am 8. Juni 2013 ...

Festmeile auf der Berliner Masurenallee Stefan Gwildis, Hans Werner Olm und Deutsches Filmorchester zählen zu den Gast-Stars Landesväter Berlins und Brandenburgs gratulieren Von 10.00 bis 18.00 Uhr verwandelt der Rundfunk Berlin- ...

Alle Meldungen von Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)