Weser-Kurier: zu Sicherheitskontrollen auf Flughäfen:
(ots) - Das Grundrecht nach Artikel 3 auf Gleichbehandlung
aller Menschen wird außer Kraft gesetzt. Die Unterscheidung der
Passagiere in "ungefährlich" und "potenziell gefährlich" bedeutet per
se eine Diskriminierung. Um es zugespitzt zu formulieren: Vor jedem
Abflug findet quasi eine Rasterfahndung unter den Passagiern statt.
Die harmlosen in die eine Reihe, die bösen in die andere. Wer kann
das wollen? Die Vorstellung ist absurd. Fluggäste nach Kriterien
einzuteilen wie ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit und
Alter, aber auch nach ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer
Reiseroute und danach, wie und wo sie ihr Ticket gekauft und bezahlt
haben (bar oder mit Kreditkarte) und sie dann durch verschiedene
Kontrollzonen zu schicken, mag das non plus ultra für
Sicherheitsexperten sein. Außerhalb von Gebieten mit extremer
Terrorgefahr ist eine solche Selektion aber nicht vorstellbar.
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Datum: 28.12.2010 - 18:57 Uhr
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