(ots) - Grenzen der Freiheit
Der Siegeszug des Internets in den 1990er- Jahren hat neue
datenschutzrechtliche Probleme geschaffen. Ein Beispiel dafür sind
die Kameras von Google, die in Vorgärten oder Garagen filmen, um die
Bilder der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.
Das deutsche Datenschutzrecht hat diese Entwicklung allerdings
nicht mitvollzogen. Es stammt noch aus Zeiten, als niemand wusste,
was Google Street View oder Facebook ist.
Dabei ist das Internet schon heute kein rechtsfreier Raum. Der
Grundsatz des informationellen Selbstbestimmungsrechts etwa - also
das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und
Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen - gilt
selbstverständlich auch für Internet-Unternehmen. Nur kümmert sich
die Branche noch zu wenig darum. Deshalb ist es richtig, wenn die
Bundesregierung jetzt das Datenschutzrecht verschärfen will.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Firmen sind dabei zu wenig.
Auch Appelle an die Internet-Nutzer, vorsichtig mit persönlichen
Daten umzugehen, reichen nicht.
Überzeugender ist schon der Vorschlag, Einwilligungs- und
Widerspruchsrechte einzuführen. Solche Gesetze könnten von
Unternehmen auch nicht umgangen werden, wenn sie ihren Sitz ins
Ausland verlagern. Denn wer in Deutschland legal Geschäfte machen
will, muss die deutschen Gesetze befolgen.
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