(ots) - Deutsche Umwelthilfe erwirkt die Festsetzung eines 
Zwangsgeldes gegen den Freistaat in der Auseinandersetzung um 
"Saubere Luft" für die bayerische Landeshauptstadt - Bayerische 
Staatsregierung ignoriert Verpflichtungen aus rechtskräftigen 
Entscheidungen - Dieselfahrverbot für München muss kommen - 
DUH-Geschäftsführer Resch: "Nur zwei Regierungen in Europa ignorieren
die Entscheidungen ihrer höchsten Gerichte: Polen und Bayern"
   Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 
26.10.2017 dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf die 
Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro Recht gegeben. 
Die Zahlung ist binnen zwei Wochen zu leisten.
   Das Verwaltungsgericht hatte den Freistaat bereits im Oktober 2012
dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, 
dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so bald wie möglich 
eingehalten werden. Da dies nicht geschah, drohte der 
Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Februar 2017 - Az. M 
19 X 17.3931 - ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 EUR an, wenn der 
Freistaat nicht bis zum 31. August 2017 die 
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Änderung des 
Luftreinhalteplans beginnt, aus der sich ergibt, dass 
Dieselfahrverbote umgesetzt werden, sobald diese rechtlich zulässig 
sind. Dieser eindeutigen Verpflichtung kam der Freistaat nicht nach.
   In der Begründung des uns heute zugegangenen Beschlusses heißt es:
"Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 09. 
Oktober 2012 statuiert eine Verpflichtung des Antragsgegners, deren 
Inhalt und Umfang (...) sich hinsichtlich der (...) zu ergreifenden 
Mittel - nämlich der Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge 
(...) eindeutig bestimmen lässt. Dieses Urteil (...) ist somit 
vollstreckbar." Kein Verständnis zeigt das Verwaltungsgericht für die
anhaltende Verzögerung der Umsetzung dieser Entscheidung. Immerhin, 
so die Begründung, ist der Freistaat "seit Rechtskraft des Urteils 
vom 09. Oktober 2012 am 08. April 2014 die Erfüllung der aus dem 
Urteil folgenden Verpflichtung schuldig geblieben. (...) Der 
Antragsgegner ist grundlos säumig."
   Das Gericht hebt weiter hervor: "Der Verwaltungsgerichtshof hat 
nicht nur eine öffentliche Diskussion zu etwaigen Dieselfahrverboten 
in München anstoßen wollen, sondern aus dessen Beschluss folgt 
unzweifelhaft, dass (...) allein Dieselfahrverbote das verbleibende 
Mittel zur schnellstmöglichen Erfüllung der aus dem Urteil (...) 
folgenden Verpflichtung ist."
   DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das deutlich 
werdende Demokratiedefizit von Ministerpräsident Horst Seehofer, der 
persönlich die im Sommer vom Gericht angeordnete Veröffentlichung 
eines Luftbelastungs-Gutachtens verzögerte und ganz offensichtlich 
nun auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung der 
Stadtbereiche mit Dieselfahrverboten verhindern will: "Nur zwei 
Regierungen in Europa ignorieren die Entscheidungen ihrer höchsten 
Gerichte: Polen und Bayern".
   Die bislang von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten 
Schritte erfüllen diese Anforderungen nicht, sondern führen lediglich
eine Vielzahl von politischen Absichtserklärungen auf. "Die Ignoranz 
der bayerischen Politik gegenüber den Urteilen der Justiz muss 
endlich ein Ende haben. Sie ist eines Rechtsstaats unwürdig. Sollte 
auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere 
Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche 
Umweltministerin", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem 
Verfahren vertritt.
   Links:
   Beschluss Bayerisches Verwaltungsgericht München 26.10.2017: 
http://l.duh.de/p171027a 
   Beschluss Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 
http://l.duh.de/p171027a
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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