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Autowäsche auf Privatgelände - rechtswidrig oder erlaubt? / R+V-Infocenter: Besser vorab bei der Stadt erkundigen

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(ots) - Einschäumen, abspülen, polieren: Viele
Autofahrer nutzen immer noch gerne die eigenen Garageneinfahrten oder
Stellplätze für die Fahrzeugpflege. Doch in vielen Städten und
Gemeinden ist das inzwischen verboten - und oft gilt dieses Verbot
sogar schon für das einfache Abspritzen mit klarem Wasser. Darauf
macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Bequem, aber umweltschädlich

Es ist bequem und günstig, dem Fahrzeugschmutz direkt vor der
Haustür mit Gartenschlauch und Putzeimer zu Leibe zu rücken. Doch die
private Autowäsche kann die Gewässer verunreinigen, weil sich dabei
immer auch Ölrückstände, Teer und andere Stoffe lösen. "Hinzu kommt,
dass spezielle und teilweise aggressive Putzmittel für die Autopflege
ins Grundwasser gelangen können", sagt Ralph Glodek,
Nachhaltigkeitsbeauftragter beim R+V-Infocenter. Umweltfreundlicher
ist es, das Auto in einer Autowaschanlage oder auf ausgewiesenen
Waschplätzen zu reinigen. "Das Abwasser wird hier umweltschonend in
den Kreislauf eingebracht und die Reinigungsmittel genauer dosiert."

Oft kommt's auf den Untergrund an

In vielen Städten und Gemeinden ist es ohnehin verboten, das Auto
auf unbefestigten Untergründen zu reinigen, also etwa auf einer
gepflasterten Einfahrt. Allerdings fehlt eine deutschlandweit
einheitliche Regelung. "Wir empfehlen Autobesitzern, sich vorab zu
erkundigen, ob die Autowäsche auf privatem Gelände erlaubt ist", so
R+V-Experte Glodek. In der Regel ist die Untere Wasserbehörde dafür
zuständig. Auch in der Stadt- oder Gemeindeordnung ist es in der
Regel eindeutig festgelegt. Wer dagegen verstößt, begeht zumindest
eine Ordnungswidrigkeit, eine Geldbuße kann die Folge sein - manchmal
bis zu 1.000 Euro. Grundsätzlich untersagt ist die Autowäsche in
Wasserschutzgebieten.




Anders sieht es mitunter bei geteerten oder anders versiegelten

Flächen aus: Wenn die Schmutzabwässer in die Kanalisation fließen
und über die Kläranlagen gereinigt werden, ist die Fahrzeugwäsche
unter Umständen erlaubt. Auch hier geben die zuständigen Behörden
Auskunft.

Öffentliche Straßen meist tabu

Öffentliche Straßen und Plätze haben zwar meist einen befestigten
Untergrund, und das Schmutzwasser kann in die Kanalisation fließen.
Trotzdem gibt es hier meist ebenfalls kein grünes Licht für die
Fahrzeugpflege. "Ein Großteil der Gemeinden und Städte hat für die
Autowäsche auf öffentlichen Straßen Sonderregelungen getroffen. Diese
verbieten schon das einfache Abspritzen", so Ralph Glodek.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others Communication GmbH
Telefon 06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
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Datum: 16.08.2017 - 13:00 Uhr
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