PresseKat - Piratenpartei Brandenburg für umfassendes Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene

Piratenpartei Brandenburg für umfassendes Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene

ID: 1469179

(ots) - Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich am 15.
März 2017 mit einem Antrag zur Einführung des Kommunalwahlrechts für
Nicht-EU-Ausländer befasst. Einreicher waren die Fraktionen von SPD,
BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN und PIRATEN. [1a], [1b.]

Da dies ein Antrag auf Änderung der Landesverfassung war, hätte es
zur Annahme einer Zweidrittelmehrheit bedurft. Am Ende stimmten 134
Abgeordnete von SPD, Grünen und Piraten für die Ausweitung des
Wahlrechts, 83 Parlamentarier von CDU und FDP stimmten dagegen. Damit
war die Zweidrittel-Hürde knapp um 11 Stimmen verfehlt. [2]

Nach Art. 22 (1) der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder
Bürger im Land Brandenburg nach Vollendung des sechzehnten
Lebensjahres das Wahlrecht zum Landtag und den kommunalen
Vertretungskörperschaften. Anderen Einwohnern Brandenburgs sind diese
Rechte zu gewähren, sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt.

Bürger sind nach Art. 3 (1) der Landesverfassung hierbei alle
Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes mit
ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Einwohner sind alle Personen
mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg, unabhängig von der
Staatsangehörigkeit.

Auch die PIRATEN Brandenburg sprechen sich für eine Ausweitung des
bereits für EU-Bürger geltenden Kommunalwahlrechtes auf kommunaler
Ebene aus. Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt
in Brandenburg liegt, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an
der Gestaltung ihres Umfelds mitzuwirken. Dies betrifft sowohl die
Kommunalwahlen als auch das Recht, an Bürgerentscheiden teilzunehmen.
[3], [4]

Hierzu Raimond Heydt, Kreisvorsitzender der PIRATEN im Havelland:
"Artikel 22 (1) unserer Landesverfassung fordert ein allgemeines
Ausländerwahlrecht 'sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt'.




Wir unterstellen den Regierungsfraktionen im Landtag von
Nordrhein-Westfalen bei ihrem Antrag zur Änderung der
Landesverfassung keinen vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzes. Ein
allgemeines Wahlrecht kann deshalb auch für in Brandenburg lebende
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten im Rahmen der Verfassungshoheit eines
Bundeslandes als vom Grundgesetz geschützt angesehen werden. Wir
PIRATEN Havelland haben das fehlende allgemeine Ausländerwahlrecht
bereits bei der Kommunalwahl 2014 moniert. Unsere Klage liegt dem
Landesverfassungsgericht seit Sommer 2016 zur Entscheidung
(Aktenzeichen VfGBbg 38/16) vor. Es wird höchste Zeit, dass alle hier
lebenden Menschen das Recht haben die Politik mitzugestalten."

Quellen [1a] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchi
v/Dokument/MMD16-13314.pdf [1b] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW
/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14275.pdf [2] http://www.rp-online.d
e/nrw/landespolitik/landtag-nrw-cdu-und-fdp-blockieren-wahlrecht-fuer
-nicht-eu-auslaender-aid-1.6692372 [3] Wahlprogramm der Piraten
Brandenburg, dort Top 5.2: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlpro
gramm#Gleiches_Kommunalwahlrecht_f.C3.BCr_alle_B.C3.BCrger [4]
Positionspapier Nr.4 der Piraten Brandenburg:
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/04



Pressekontakt:
Piratenpartei Deutschland
Piratenpartei Brandenburg
Herr Guido Körber
Garnstr. 36
14482 Potsdam
E-Mail: g.koerber(at)piratenbrandenburg.de

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Datum: 19.03.2017 - 11:00 Uhr
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