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Kontraste: Deutschland verstößt gegen Anti-Terror-Maßnahmen der EU / Staatsrechtler warnt vor Vertragsverletzungsverfahren

ID: 1400322

(ots) -

Sperrfrist: 15.09.2016 06:00
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Deutschland verstößt seit 14 Jahren gegen die sogenannte
Anti-Terrorverordnung der EU. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins
KONTRASTE wird die in einer Verordnung von 2002 geforderte
Sicherstellung aller Vermögenswerten von Al Quaida-Anhängern und
-Finanziers nur unzureichend umgesetzt. Insbesondere im Bereich der
Immobilien gibt es keine bundesweit gültigen Regelungen für die
Umsetzung der Sanktionsverordnungen.

Das Berliner Kammergericht erklärte auf Nachfrage, dass es bis
heute "keine allgemeinen Regelungen" für die Grundbuchämter gäbe, um
die Immobilien von Terrorverdächtigen sicherzustellen. Auch werde bei
Grundstücksgeschäften nicht überprüft, ob Erwerber oder Käufer auf
den Sanktionslisten der EU stehen Der Staatsrechtler Professor Ulrich
Battis sieht hier geltendes EU-Recht verletzt. Es drohe ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesinnenministerium vertritt den Standpunkt, die deutschen
Behörden seien "unmittelbar" verpflichtet, Vermögenswerte wie
Immobilien "einzufrieren".

Eine bundesweite Recherche des Magazins ergab dagegen, dass
bislang in keinem einzigen Bundesland systematisch überprüft wurde,
ob Immobilienbesitzer auf den Anti-Terrorlisten genannt werden.
Mehrere Landesjustizministerien erklärten dazu auf Anfrage, dass eine
solche Überprüfung nicht vorgeschrieben sei.

Die EU-Kommission widerspricht ausdrücklich dieser Auffassung:
"Die Verpflichtung der Terrorverordnung lautet, dass sämtliche
Vermögenswerte der gelisteten Personen komplett eingefroren werden,
unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden."

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu (SPD) fordert




jetzt von der Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, dass sämtliche
Grundbuchbestände, die mittlerweile meist auch digital vorlägen,
hinsichtlich möglicher Terrorunterstützer überprüft werden, um "deren
wirtschaftliche Tätigkeiten lahm zu legen."

Mehr dazu im ARD-Politikmagazin Kontraste am 15.9.2016 Um 21:45 im
ERSTEN



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Kontraste
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Datum: 15.09.2016 - 06:00 Uhr
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