(ots) - "Vor einem Jahr haben die Ministerpräsidenten die
Diskussion über eine Beitragssenkung für Kfz im gewerblichen Bereich
auf dieses Jahr vertagt. Gerade beim betrieblichen Fuhrpark sind
durch die Änderungen im Rundfunkbeitrag 2013 deutliche
Mehrbelastungen für die Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes
aufgetreten. Daher fordern wir die Ministerpräsidenten auf, diese
Zusatzbelastungen nun aufgrund des entstandenen finanziellen
Spielraums zu korrigieren." Diese Forderung erhob der Vorsitzende der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, vor der
morgigen Sitzung der Ministerpräsidenten heute in Berlin.
Laut Bericht der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten) werden die Einnahmen aus dem gewerblichen
Bereich der Rundfunkbeiträge durch die wachsende Zahl von
Betriebsstätten und gewerblichen Kfz weiterhin kontinuierlich
steigen. "Die aktuellen Zahlen lassen erhebliche Mehreinnahmen
erkennen, die zuallererst denjenigen zurückgegeben werden müssen, die
von der Reform durch Zusatzlasten betroffen wurden. Minimale
Beitragssenkungen für alle Haushalte sind ohnehin nur Augenwischerei!
Sie sollten daher nachrangig behandelt werden." So Schneider weiter.
Bei einem baugewerblichen Betrieb fielen vor 2013 fast keine
gerätebezogenen Gebühren am Standort des Betriebes an, da die meisten
Beschäftigten auf Baustellen arbeiten. Neben den Gebühren für
allenfalls ein oder zwei Radios (ca. 70 bis 140 Euro) wurden nur
Gebühren für die Autoradios fällig.
Heute zahlt derselbe Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten bereits
für seine Betriebsstätte 420 Euro im Jahr, ein Betrieb mit über 50
Beschäftigten sogar 1.050 Euro. Hinzu kommen noch die Beiträge für
die Fahrzeuge.
Für diese besonders betroffenen Betriebe (mit mehr als acht
Beschäftigten) sollte zumindest ein Teil der Fahrzeuge aus der
Bemessung des Rundfunkbeitrags herausgenommen werden. Das wäre nur
gerecht. "Der bauwirtschaftliche Mittelstand darf nicht schon wieder
die Melkkuh der Nation sein." So Schneider.
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