(ots) -
- Lediglich einen Zettel nach einem Unfall mit den Kontaktdaten an
der Windschutzscheibe des beschÀdigten Fahrzeugs zu
hinterlassen, reicht nicht aus; man macht sich strafbar.
- Die Vollkaskopolice kann fĂŒr SchĂ€den am eigenen Fahrzeug
aufkommen, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
RĂŒckwĂ€rtsgang rein, etwas Gas geben und schon ist sie drin: eine
Beule im KotflĂŒgel des Nachbarautos. UnfĂ€lle beim Ein- und Ausparken
sind schnell geschehen. Wie sich die Beteiligten im Schadenfall
richtig verhalten, erklÀrt Frank BÀrnhof, Kfz-Versicherungsexperte
bei CosmosDirekt.
Auf den GeschÀdigten oder die Polizei warten
Wer beim Ein- oder Ausparken ein fremdes Fahrzeug beschÀdigt und
nicht auf den Fahrer oder die Polizei wartet, begeht Fahrerflucht. Es
drohen nicht nur Geldstrafe, Punkte ins Flensburg und
FĂŒhrerscheinentzug, sondern auch der Verlust des Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoschutzes. "Nach dem Unfall lediglich einen Zettel mit
Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschÀdigten Fahrzeugs zu
hinterlassen, reicht nicht aus, man macht sich strafbar", sagt Frank
BÀrnhof. "Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschÀdigten
Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verstÀndigen."
Unfall dokumentieren und Versicherung informieren
Sind beide Parteien anwesend, sollte der Unfall genau dokumentiert
werden. "Es empfiehlt sich, den Stand der Fahrzeuge und die
BeschÀdigungen mithilfe von Fotos sowie einem EuropÀischen
Unfallbericht zu dokumentieren", rĂ€t Frank BĂ€rnhof. "AuĂerdem
Versicherungsdaten, Anschrift und Telefonnummer, Kfz-Kennzeichnen
sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch bei kleineren SchÀden
sollte die Versicherung informiert werden."
KostenĂŒbernahme klĂ€ren
"FĂŒr SchĂ€den nach einem ZusammenstoĂ kommt eigentlich die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber
nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen - es sei
denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung ĂŒber die
Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklÀrt werden, ob dies zu einer
RĂŒckstufung des Schadenfreiheitsrabatts fĂŒhrt und sich somit der
Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prĂŒfen, ob es eventuell fĂŒr den
Betroffenen gĂŒnstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen",
erklÀrt Frank BÀrnhof.
Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden
vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen.
Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten Rabattschutz, der
verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im
nĂ€chsten Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte fĂŒr die
Kfz-Haftpflicht- und am besten auch fĂŒr die Vollkaskoversicherung
gelten.
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