PresseKat - Biogasrat beklagt Fehlentwicklungen im Strommarktgesetz

Biogasrat beklagt Fehlentwicklungen im Strommarktgesetz

ID: 1334246

Gesetzentwurf führt zur Unwirtschaftlichkeit dezentraler erneuerbarer Energieversorgungskonzepte

(firmenpresse) - Berlin, 16.03.2016. Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Strommarktes appelliert der Biogasrat+ e.V. an die Parlamentarier, regionalen erneuerbaren Energieversorgungskonzepten im Strommarkt 2.0 eine Zukunft zu geben. „Mit der vorgesehenen „Entweder/Oder“-Regelung im Entwurf werden dezentrale Vermarktungskonzepte für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, die bislang sowohl die Voraussetzungen der EEG-Förderung als auch der Stromsteuerbefreiung erfüllen, in die Unwirtschaftlichkeit getrieben“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. Hiervon sei auch die Biogasbranche betroffen. „Es entsteht der Eindruck, dass dezentrale erneuerbare Energieerzeugungsstrukturen systematisch zerstört werden sollen.“

Der Gesetzentwurf sieht mit Artikel 9 - Änderung des Stromsteuergesetzes (StromStG) und Artikel 8 – Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – vor, dass Neu- und auch Bestandsanlagen künftig entweder eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder eine Stromsteuerbefreiung für die dezentrale Stromversorgung beanspruchen können. Begründet wird dies mit einer vorgeblichen „Überförderung“ EEG-geförderter Anlagen, die nicht zuletzt aufgrund der im EEG 2014 stark gekürzten anzulegenden Werte nachweislich nicht gegeben ist. „Im Bereich Biomasse hat auf Grundlage der Regelungen im EEG 2014 kein nennenswerter Zubau mehr stattgefunden und das eigentliche Ausbauziel von 100 MW brutto wurde weit verfehlt“, konstatiert Hochi. Zudem werde mit der Stromsteuerprivilegierung die dezentrale Energieversorgung gefördert und dies sei für viele Anlagenbetreiber von kleineren KWK- und Erneuerbare-Energien-Anlagen ein wirtschaftlich relevanter Befreiungstatbestand.

„Der Biogasrat e. V. lehnt den Regelungsvorschlag daher entschieden ab und fordert die Beibehaltung der bestehenden Regelungen, die eine sinnvolle Kombination von Stromsteuerbefreiung und EEG-Vergütung für Bestands- und Neuanlagen vorsehen“, so Hochi. Der Verband ist damit auf einer Linie mit dem Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme ebenso für den Erhalt der Kombination von EEG-Förderung und Stromsteuerbefreiung für erneuerbaren Strom ausgesprochen hat.






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Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff(at)biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100



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Datum: 16.03.2016 - 13:56 Uhr
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