(ots) -
- Hausrat, Haftpflicht oder Kasko: Welche Versicherung bei typischen
Silvesterschäden aufkommt.
- Vorsicht bei Streichen: Versicherung zahlt nur, wenn Schäden nicht
vorsätzlich verursacht wurden.
Überall in Deutschland ist es fester Brauch, das neue Jahr mit
großem Knall willkommen zu heißen. Dabei lassen Böller, Alkohol und
Übermut so manchen jegliche Vorsicht aufgeben. Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt, weiß, welche Versicherung bei
typischen Silvesterschäden einspringt - und gibt Antworten auf die
häufigsten Fragen.
Party zu Hause: Wer haftet für Schäden?
Jubel und Trubel der Neujahrsnacht können Spuren hinterlassen: vom
Zigaretten-Brandfleck an der Küchentapete über den verschütteten
Rotwein auf dem frisch verlegten Teppich bis hin zu Wunderkerzen, die
den an der Garderobe aufgehängten Mantel versengen. Immer gilt der
Grundsatz: Der Verursacher haftet für den Schaden. Eine
Privathaftpflichtversicherung schützt im Regelfall vor den Kosten.
Sie deckt nicht nur Schäden am Eigentum der Gastgeber, sondern auch
Personenschäden ab. Aber Achtung: "Die Versicherung zahlt nur dann,
wenn diese Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden", sagt Bernd
Kaiser.
Fehlgeleitete Raketen: Wer kommt dafür auf?
Verirrt sich eine fremde Rakete ins Wohnzimmer und verursacht
einen Brand, so ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der
durch Feuer und Löschwasser in der Wohnung entsteht. "Durch den
Versicherungsschutz abgedeckt sind alle beweglichen Gegenstände wie
Möbel, Teppiche, Haushalts- und Elektrogeräte. Bei Schäden an der
Bausubstanz - etwa einem Dachstuhlbrand - ist die
Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig", erklärt Bernd
Kaiser. Damit es jedoch erst gar nicht so weit kommt: Am besten in
der Silvesternacht sämtliche Fenster geschlossen halten.
Spiel mit dem Feuer: Was passiert bei Verletzungen?
Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kommen, sind der denkbar
schlechteste Start ins neue Jahr. Wird im Rahmen der
Neujahrsfeierlichkeiten ein Partygast von einem Feuerwerkskörper
getroffen, kommt die Privathaftpflichtversicherung des "Absenders"
für den Schaden auf. Achtung: Dies gilt nur, wenn dieser dabei
fahrlässig gehandelt hat.
Führt ein Silvester-Unfall zu Verletzungen mit dauerhaften
körperlichen Folgen, kann eine private Unfallversicherung vor den
finanziellen Folgen schützen. "Dies gilt jedoch nur für Verletzungen
durch handelsübliche Feuerwerkskörper", so Bernd Kaiser. "Wer selbst
an Silvesterknallern bastelt, riskiert nicht nur seinen
Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar." Allgemein
sollten nur Feuerwerkskörper gezündet werden, die von der
Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind. Raketen
niemals aus der Hand zünden, sondern immer aus standsicheren Rohren
oder Flaschen.
Unsicherer Parkplatz: Wer zahlt, wenn das Auto beschädigt wird?
Wird ein am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug vorsätzlich durch
Knaller oder Randalierer beschädigt und werden die Verursacher
ertappt, müssen sie für den Schaden aufkommen. Bleibt der Schuldige
jedoch unbekannt, tritt unter Umständen die Kaskoversicherung ein.
Für Brand- oder Explosionsschäden am Fahrzeug ist die
Teilkaskoversicherung zuständig - Vandalismus-Schäden sind Sache der
Vollkaskoversicherung.
Kinder: Wer haftet bei Streichen?
Böller im Briefkasten? Diese Art kindlicher Streiche ist rund um
den Jahreswechsel leider keine Seltenheit. Kinder ab sieben Jahren
sind schuldfähig, d.h. sie haften im Regelfall für die Folgen selbst.
Bei Kindern unter sieben Jahren müssen Eltern nur dann dafür
aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen
Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. "Doch
vorsätzlich verursachte Schäden sind kein Versicherungsfall. Wirft
also ein zehnjähriges Kind einen Böller in den Briefkasten des
Nachbarn, zahlt die Versicherung nicht", erklärt Bernd Kaiser.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
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www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-silvesterschaeden Â
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