(ots) -
- Jedem vierten Radfahrer in Deutschland (27 Prozent) wurde schon
mindestens einmal ein Fahrrad gestohlen.
- Hausratversicherungen bieten auch Schutz bei einem
Fahrraddiebstahl.
Je häufiger das Fahrrad genutzt wird, umso wichtiger ist auch ein
Diebstahlschutz. Denn gut jedem vierten deutschen Radfahrer (27
Prozent) wurde schon mindestens einmal das Fahrrad gestohlen. Das
ergab eine repräsentative forsa-Studie im Auftrag von
CosmosDirekt.(1) Doch fast die Hälfte (46 Prozent) haben ihr Rad
weder über die Hausrat- noch über eine separate Fahrradversicherung
gegen Diebstahl versichert. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt, gibt Tipps, worauf Radler achten sollten.
Fahrradschloss - Sicherheit zu jeder Zeit
Gut jeder vierte Radfahrer in Deutschland wurde schon einmal (17
Prozent) oder mehrmals (10 Prozent) Opfer eines Fahrraddiebstahls. In
83 Prozent der Fälle waren die Räder zum Zeitpunkt der Tat gesichert,
zum Beispiel mit einem Schloss. "Beim Fahrradschloss sollte man nicht
sparen. Hochwertige Materialien haben zwar ihren Preis, bieten aber
auch entsprechend Schutz", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte
bei CosmosDirekt. Zu empfehlen sind Bügelschlösser, bestehend aus
einem Metallbügel, der mit einem Schließkörper verbunden ist.
Hausratversicherung kann bei Fahrraddiebstahl schützen
Klar ist: Einen hundertprozentigen Schutz gegen Diebstahl bieten
Fahrradschlösser nicht. Eine Hausratversicherung kann jedoch auch für
solche Fälle einspringen. "Viele Versicherer bieten im Rahmen einer
Hausratversicherung die Mitversicherung von Fahrraddiebstählen an.
War das Fahrrad jedoch nicht abgeschlossen, kommt die Versicherung im
Fall eines Diebstahls nicht für Schäden auf", sagt Bernd Kaiser.
Ist das Rad weg, Polizei und Versicherung informieren
Das Rad am Fahrradständer vor der Schule, der Arbeitsstätte oder
dem Supermarkt sicher geparkt und jetzt ist es weg. In einem solchen
Fall sollte man den Fahrraddiebstahl direkt bei der Polizei anzeigen.
Ebenfalls ist es ratsam, sich mit seinem Hausratversicherer in
Verbindung zu setzen. "Bei einer Leistungsregulierung über die
Hausratversicherung ist es hilfreich, wenn der Geschädigte eine
Anschaffungsrechnung oder einen Fahrradpass vorlegen kann. Fotos von
dem gestohlen Fahrrad können in einem solchen Fall ebenfalls
hilfreich sein", so Bernd Kaiser.
(1) Repräsentative forsa-Studie "Fahrradnutzung in Deutschland" im
Auftrag von CosmosDirekt. Im März 2015 wurden 1.500 Bundesbürger ab
18 Jahren befragt, die ein Fahrrad besitzen und es auch selbst
nutzen.
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www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-fahrradversicherung Â
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