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Bezugsrecht - passgenaue Absicherung der Hinterbliebenen: Was Lebensversicherte beachten sollten

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(ots) -

- Nach Vertragsabschluss sollten Lebensversicherte das Bezugsrecht
stets aktuell halten.
- Achtung: Die Leistungsauszahlung richtet sich immer nach den
eingetragenen Bezugsrechten, nicht nach dem Erbrecht.

Heiraten, Kinder bekommen oder gar ein Unternehmen gründen: Es
gibt Umbrüche im Leben, mit denen die Verantwortung für andere
wächst, auch für den Fall des eigenen Todes. Zumindest finanziell
kann man dafür vorsorgen - mit einer Lebensversicherung. Dabei sollte
man auf das Bezugsrecht achten. Karina Hauser, Versicherungsexpertin
bei CosmosDirekt, erklärt, worauf Versicherte achten sollten.

Bezugsrecht: Genaue Angaben ersparen späteren Ärger

Der Versicherungsnehmer benennt in seinem
Lebensversicherungsvertrag, wer im Todesfall die Auszahlung erhalten
soll. Das können der Ehepartner, Kinder, Verwandte, Geschäftspartner
oder Vereine sein. "Wichtig ist, dass derjenige, der die Leistung
erhalten soll, genau namentlich benannt wird. Am besten mit Name,
Adresse und Geburtsdatum", sagt Karina Hauser. "Im Leistungsfall
können dadurch viele Formalitäten erspart bleiben und es kann eine
schnelle Auszahlung erfolgen." Wer mehrere bezugsberechtigte Personen
angibt, kann die jeweilige Anteilshöhe genau festlegen. Ansonsten
sind alle zu gleichen Teilen berechtigt.

Versicherungsvermögen ist nicht gleich Erbe

Setzt der Versicherungsnehmer keine Bezugsberechtigten ein, wird
die Summe im Todesfall Teil der Erbmasse. Dann wird erst nach einer
genaueren Prüfung der Erbberechtigung ausgezahlt. Generell gilt: Das
Bezugsrecht hat sowohl gegenüber der gesetzlichen Erbfolge als auch
einem Testament Vorrang. "Wer sichergehen möchte, dass die
Versicherungsleistung bei dem ankommt, für den sie gedacht ist,
sollte das Bezugsrecht immer aktuell halten", empfiehlt Karina




Hauser. "Ein namentliches Bezugsrecht steht über allem, auch über
beispielsweise anderen Verfügungen in einem Testament." Hochzeit,
Scheidung oder Nachwuchs sind oft Anlässe, um das Bezugsrecht zu
ändern. Aber auch Adress- oder Namensänderungen bei
Bezugsberechtigten sollten unbedingt der Versicherung mitgeteilt
werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die
Versicherungssumme möglichst schnell an den gewünschten Empfänger
ausgezahlt werden kann.

Gut zu wissen: Digitaler Nachlass

Wer seine Versicherungsangelegenheiten online regelt, muss für den
Notfall keine Zugangsdaten wie Passwörter für die Bezugsberechtigten
hinterlassen. "Bezugsberechtigte und Erben erhalten alle nötigen
Informationen von der Versicherung", informiert Karina Hauser. Der
Anbieter der Lebensversicherung gibt im Ernstfall Auskunft darüber,
mit welchen Unterlagen sich eine Bezugsberechtigung nachweisen lässt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-bezugsrecht

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