(ots) - Der Bund fürs Leben - nicht immer hält er ein
Leben lang. Jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. (1) Eine
Scheidung bedeutet dann Emotionen verarbeiten und bisher Gemeinsames
trennen. Auch bei finanziellen Fragen wie dem Versicherungsschutz
sollte man einen kühlen Kopf bewahren. CosmosDirekt erklärt, wie sich
Policen an die neue Lebenssituation anpassen lassen und was man schon
in glücklichen Zeiten tun kann, damit der Versicherungsschutz auch in
schwierigen Zeiten nicht zum Streit-Thema wird.
Die gute Nachricht vorweg: Die Mehrheit der Ehen sind tatsächlich
ein Bund fürs Leben. Für viele ist die Ehe zudem in Geldfragen ein
Stabilitätsanker: 95 Prozent der verheirateten Bundesbürger
bezeichnen laut einer repräsentativen forsa-Studie im Auftrag von
CosmosDirekt die feste Partnerschaft als wichtig für ihr Gefühl
finanzieller Sicherheit. (2) Eine Scheidung durchtrennt dieses
Sicherheitsgefüge und hinterlässt neben Trennungsschmerz nicht selten
auch Geldsorgen. Silke Barth, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt,
erklärt, welchen Policen und Vorsorgeformen bei einer Scheidung
besondere Beachtung gelten sollte.
Getrennt vorsorgen statt gemeinsam alt werden
So schwer die Einsicht fallen mag: Um künftigem Lebensglück eine
Chance zu geben, sind auch in Versicherungsfragen klare Verhältnisse
von Anfang an vorteilhaft. Das gilt insbesondere für die
Altersvorsorge. Tatsächlich verlassen sich dabei die meisten auf den
eigenen Partner (58 Prozent). (2) "Für Paare ist eine gemeinsame
Planung der Altersvorsorge empfehlenswert. Im Ergebnis sollte jedoch
jeder Partner seine eigene Absicherung haben", rät Silke Barth.
Unabhängig werden und eigene Wege gehen
Verträge mit Partnertarif - zum Beispiel bei der
Haftpflichtversicherung - enden erst, wenn die Scheidung vollzogen
ist. Meist kann der Partner, auf dessen Namen der Vertrag läuft,
diesen weiterführen. Der andere muss sich neu versichern. Für
mindestens einen der Betroffenen steht auch ein Umzug an: Dann muss
die Hausratversicherung angepasst oder neu abgeschlossen werden.
Sollte eine bestehende Police durch Umzug teurer werden, besteht ein
Sonderkündigungsrecht. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für
die Fortführung der bestehenden Police, muss auch der nach der
Trennung eventuell veränderte Versicherungswert bedacht werden.
Für den anderen sorgen - auch in Zukunft?
Tiefergehende Überlegung erfordert der Umgang mit einer
gemeinsamen Hinterbliebenenabsicherung: "Bei einer Scheidung sollten
Paare nichts überstürzen und Verträge nicht voreilig kündigen", rät
Silke Barth. In jedem Fall verdienen Lebensversicherungspolicen einen
prüfenden Blick: Denn wenn nicht mehr der Ex-Partner der Begünstigte
sein soll, muss der Versicherte dies seinem Anbieter mitteilen und
eine andere Person benennen. Ein neuer Partner hat nicht automatisch
Anspruch auf Auszahlung - als Auszahlungsberechtigter gilt zunächst,
wer namentlich im Vertrag steht.
Tipp: Um den Versicherungsschutz nach einer Trennung so
anzupassen, dass er für beide Partner den besten Schutz bietet,
sollten Betroffene das Gespräch mit ihrem Anbieter suchen.
(1) Scheidungsstatistik des Statistischen Bundesamtes:
http://ots.de/b4nIU
(2) forsa-Umfrage "Arbeit, Familie, Rente - was den Deutschen
Sicherheit gibt" im Auftrag von CosmosDirekt, Mai 2014. Befragt
wurden 2.001 Personen in Deutschland.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-scheidung
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