(ots) - Wegen der Vergabe der Asbestsanierung am Steglitzer
Kreisel ermittelt jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft.
Sie hat nach RBB-Informationen gegen einen Vergabereferenten der
Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) sowie gegen Baufirmen ein
Ermittlungsverfahren wegen möglicher Korruption eingeleitet. Der
Verdacht laute konkret auf "wettbewerbsbeschränkende
Preisabsprachen", "Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr" sowie "uneidliche Falschaussage" bestätigte auf RBB-Anfrage
der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Hintergrund sei
die Vergabe der Asbestsanierung am Steglitzer Kreisel an ein
Bieterkonsortium im Jahr 2013. Der Auftragswert wird von der BIM
selbst auf gute 18 Millionen Euro beziffert. Die BIM wollte sich zu
den laufenden Ermittlungen nicht detailliert äußern.
Ein unterlegener Bauunternehmer hatte zuvor vor dem Kammergericht
Berlin Recht erhalten: danach war die Vergabe der Sanierungsarbeiten
in zwei Losen an zwei Konsortien aus beinahe identischen Unternehmen
vergaberechtswidrig. Im Vorfeld, so der Kläger, habe es
möglicherweise Absprachen zwischen dem Vergabereferenten der BIM und
Vertretern der Firma gegeben, die am Ende den Zuschlag erhielt.
Der Anwalt der unterlegenen Baufirma, Hartmut Grams, hatte zuvor
vergeblich bei der offiziellen Vergabekammer der Berliner
Wirtschaftsverwaltung Beschwerde eingelegt. Diese war jedoch aus
personellen Gründen nicht in der Lage, die Beschwerde zu bearbeiten -
in "rechtsstaatswidriger Weise" wie am Ende das Kammergericht
urteilte.
Die durch die rechtswidrige Vergabe eingetretene Verzögerung zahlt
vor allem der Berliner Steuerzahler. Jedes weitere Jahr fallen für
den seit 2007 leerstehenden Steglitzer Kreisel allein 650 000 Euro an
Betriebskosten an.
Der Fall Steglitzer Kreisel ist dabei nach Recherchen des RBB kein
Einzelfall. Danach hält der Personalmangel in der Vergabekammer bis
heute an. Insgesamt seien 9 große Bauvergabe-Beschwerden nicht
bearbeitet worden, teilte die Berliner Wirtschaftsverwaltung auf
RBB-Anfrage mit - Auftragswert mindestens 45 Millionen Euro.
Eigentlich schreibt die EU die Beschwerdemöglichkeit bei öffentlichen
Aufträgen zwingend vor.
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