(ots) - Richterbund zu Gutachten: Gericht muss
widerstreitende Aussagen prüfen
Nach dem Fall Mollath betont Strafrechtsexperte Caspari
Verantwortung der Richter - Gründe "nachvollziehbar in den
Urteilsausführungen" darlegen
Osnabrück.- Mit Blick auf den spektakulären Gerichtsfall Gustl
Mollath weist der Deutsche Richterbund (DRB) auf die Verantwortung
des Gerichts hin, Gutachten zu hinterfragen. Im Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte Stefan Caspari,
Strafrechtsexperte des DRB: "Widerstreitende Gutachten sind zwar
nicht häufig, kommen aber gelegentlich vor. Dann ist das Gericht
gehalten, zu prüfen, welcher sachverständigen Ansicht es folgt, wozu
gegebenenfalls die Gutachter auch untereinander in der
Hauptverhandlung ihre unterschiedlichen Ansichten diskutieren
müssen." Auch ein "Obergutachten" sei "nicht geeignet, die
sachverständig zu beratenden Umstände zu entscheiden", fügte Caspari
hinzu, schließlich sei ein solches auch "nur ein Gutachten". Dennoch
könne es "bei der Entscheidungsfindung helfen", erläuterte Caspari.
"Vor allem gibt es keine Regel, dass eine durch zwei Gutachten
belegte Ansicht eher richtig sei als eine nur in einem Gutachten
vertretene Meinung", betonte der Strafexperte. "Entscheiden muss das
Gericht, und dieses muss die eigenen Gründe für die Entscheidung dann
wiederum nachvollziehbar in den Urteilsausführungen darlegen",
schloss er. Stefan Caspari ist Mitglied der Großen
Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes und Vorsitzender
Richter am Landgericht Dessau-Roßlau.
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