(ots) - Landesdatenschutzbeauftragter: Dashcam-Urteil
"gutes Zeichen für den Datenschutz"
Niedersachsens Datenschützer warnt vor permanentem Mitschneiden
des Verkehrsgeschehens durch Privatleute - Bußgelder drohen
Osnabrück. Aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten
Niedersachsens ist das Urteil zum Einsatz von Autokameras "ein gutes
Zeichen für den Datenschutz". In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Michael Knaps, Sprecher des
Landesbeauftragten Joachim Wahlbrink: "Aus Datenschutz-Sicht ist
dieses Urteil zu begrüßen. Wer als Privatmann ständig und anlasslos
den Verkehr filmt, berührt und beschneidet damit in unzulässiger
Weise das Recht anderer." Wer "aus touristischen Gründen", etwa bei
einer Urlaubsfahrt, ein kurzes Stück mitschneide, dürfe dies durchaus
tun, so Knaps. "Das Recht, im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu
werden, wiegt allerdings schwerer als das Recht eines privaten
Autofahrers, aus einem diffusen Sicherheitsbedürfnis heraus permanent
alles mitzuschneiden", erklärte Knaps. Dies sei zudem
"bußgeldbewehrt", laut Bundesdatenschutzgesetz können Strafen bis 300
000 Euro fällig werden, "etwa für Firmen, die im großen Stil gegen
das Gesetz verstoßen. "Doch auch Strafen im drei- oder vierstelligen
Bereich tun ja weh", sagte Knaps der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Zudem dürfe selbst die Polizei "nur bei einem begründeten
Anfangsverdacht" derartige Filmaufnahmen machen. "Richtig schlimm
wird es", so Knaps, "wenn in diesen privat aufgenommenen Filmen dann
Kennzeichen und Gesichter zu erkennen sind und diese Filme dann im
Internet landen." Überhaupt stelle sich abgesehen von der
fortgesetzten und unzulässigen Datenschutzverletzung anderer bei der
Filmerei auch die Sinnfrage: "Wenn man statistisch gesehen alle 15
Jahre in einen Unfall verwickelt ist, macht es doch überhaupt keinen
Sinn, sozusagen vorbeugend für den Fall der Fälle Tag für Tag alles
zu filmen", schloss Knaps.
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