(ots) - Im Grunde sind sich Politiker aller Parteien und
Experten jedweder Couleur einig: Das Kooperationsverbot von Bund und
Ländern in der Bildung ist "in die Verfassung gegossener Irrsinn",
wie SPD-Mann Frank-Walter Steinmeier es formulierte. Seit der
Föderalismusreform 2006 darf der Bund seine Hilfe den Universitäten
nur zeitlich befristet andienen. Die Schulen wurden gar vollends zur
verbotenen Zone. Jeder Versuch der Bundesregierung, den Nachwuchs mit
Geld oder anderen Mitteln zu fördern, gilt seither als
Verfassungsbruch. Die Blüten, die diese bildungspolitische Torheit
treibt, könnten bizarrer kaum sein. Zwar darf die Regierung deutsche
Schulen in Afghanistan unterstützen, aber keine Grundschulen in
Bremen, Berlin oder Hamburg. Einerseits fordern Politiker unentwegt,
man müsse mehr Geld für Schulen und Universitäten bereitstellen,
andererseits haben sie den Bund als wichtigsten potenziellen Förderer
per Gesetz ausgeschlossen. Elternvereinigungen, Lehrerverbände und
Wissenschaftsorganisationen weisen seit Jahren auf diesen Unfug hin.
Nun endlich hat die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung auf den
Weg gebracht, die den Fehler zumindest teilweise korrigieren könnte.
Künftig, so sieht es der schwarz-rote Plan vor, soll der Bund
Hochschulprojekte dauerhaft fördern dürfen. Wer deshalb meint, es sei
in Bildungsfragen Vernunft in den Politikbetrieb eingekehrt, der irrt
allerdings. Denn der deutsche Föderalismus macht es möglich, dass die
überfällige Reform doch noch verhindert werden könnte -
paradoxerweise ausgerechnet von denjenigen, die sie am vehementesten
einfordern. Den Grünen geht die Lockerung des Kooperationsverbots
nicht weit genug. Sie fordern die vollständige Abschaffung. Stellen
sie sich im Bundesrat quer, wäre der Vorstoß der Großen Koalition
gescheitert. Das jedoch wäre eine Katastrophe für den
Wissenschaftsstandort Deutschland. Freilich, der Regierungsentwurf
ist nicht der große Wurf. Aber er könnte ein Anfang vom Ende des
Irrsinns sein.
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