(ots) - Wegen fehlerhafter Formulare zur Überprüfung ihrer
Einkünfte muss eine unbekannte Anzahl von gesetzlich
Krankenversicherten zu hohe Beiträge zahlen. Diesen Vorwurf erhebt
ein Steuerberater aus Ganderkesee bei Bremen. Wie der "Weser-Kurier"
in seiner Dienstag-Ausgabe berichtet, wirft der Steuerberater "einer
größeren Zahl" von Kassen vor, "teilweise seit Jahren gesetzeswidrige
Fragebögen an ihre Versicherten" zu schicken. Die Folge sei "Betrug
zum Nachteil der Versicherten". Die falschen Beitragseinstufungen
entstehen, weil etliche Kassen - darunter die Techniker Krankenkasse
(TK) und die Hanseatische Krankenkasse in Hamburg (HEK) - in ihren
Fragebögen zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse ihre
Versicherten nach der Höhe ihrer Einnahmen fragen, nicht nach der
Höhe ihrer Einkünfte. Das ist steuerrechtlich aber ein großer
Unterschied. Der Steuerberater hat sich deshalb an das
Bundesversicherungsamt in Bonn gewandt, die Aufsichtsbehörde der
Krankenkassen. Seine Forderung: "Alle rechtswidrigen Fragebögen zur
Einkommensüberprüfung bei freiwillig Versicherten und kostenlos
Familien-Mitversicherten müssen sofort zurückgerufen werden." Auch
einen Fachanwalt für Strafrecht hat der Steuerberater
eingeschaltet. Am Beispiel eines freiwillig in der TK Versicherten
hat der Steuerberater ausgerechnet, um welche Beträge es dabei
maximal geht. Bezogen auf ein Jahr kann nach seiner Rechnung bei
falscher Einstufung ein Schaden für den Versicherten von gut 4000
Euro entstehen. Alarmiert wurde der Steuerberater durch Mandanten.
Das Bundesversicherungsamt bestätigt auf Nachfrage des "Weser-Kurier"
die Beschwerde des Steuerberaters. Pressesprecher Tobias Schmidt
verwies jedoch darauf, dass "die aufsichtsrechtliche Prüfung der
Angelegenheit noch nicht abgeschlossen" sei. Der Steuerberater werde
selbstverständlich informiert. Von Seiten der TK wurden die Vorwürfe
zurückgewiesen: "Die Beitragsberechnung richtet sich nach den vom
Finanzamt ermittelten ,zu versteuernden Einkünften'. Glücklich ist es
sicher nicht, dass wir in unserem Antrag als Überschrift von
,beitragspflichtigen Einnahmen' sprechen." Letztendlich werde der
Beitrag aber richtig berechnet, da der Steuerbescheid Grundlage der
Beitragseinstufung sei. Von zu viel gezahlten Beiträgen könne keine
Rede sein, sagte eine Kassen-Sprecherin in Bremen.
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