(ots) - Das vielleicht Wichtigste gleich vorneweg -
verbunden mit der Bitte an alle einschlägig vorbelasteten Politiker
und Lobbyisten, diese hohle Phrase einfach stecken zu lassen: Das
Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum, es ist kein rechtsfreier
Raum und es wird nie ein rechtsfreier Raum sein. Daran ändert der
Bundesgerichtshof mit seinem aktuellen Urteil nichts. Im Gegenteil:
Die Richter sorgen für ein gutes Stück mehr Klarheit und sie tun dies
auf einem sehr nachvollziehbaren Weg. Das BGH-Urteil stärkt das Recht
auf freie Meinungsäußerung, es bekräftigt auch den Schutz der
Anonymität im Internet. Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Grunde
eindeutig. Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Durchsetzung von
Urheberrechten - das sind die klar benannten Ausnahmen, in denen der
Schutz der Anonymität aufgehoben werden kann. Nicht weniger, aber vor
allem auch nicht mehr - Persönlichkeitsrechte sind ausdrücklich nicht
aufgeführt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass jeder über jeden
und jederzeit anonym behaupten darf, was immer er will. Schließlich
gehört zu den Ausnahmen die Strafverfolgung. Genau die setzt ein,
wenn ein Betroffener Strafanzeige - beispielsweise wegen Beleidigung
- stellt und die Ermittlungsbehörden ausreichend Grund sehen, diese
Anzeige auch zu verfolgen. Natürlich ist das eine zusätzliche Hürde.
Eine Hürde, die an dieser Stelle aber auch genau richtig platziert
ist. Denn auf diese Weise wird zumindest ein wenig
unwahrscheinlicher, dass Kritik schon deshalb nicht öffentlich
geäußert wird, weil der Kritiker stets um seine Anonymität fürchten
und eventuell mit persönlichen Nachteilen rechnen muss. Eine solche
Drohkulisse kann nicht im gesellschaftlichen Interesse sein. Denn es
sind nicht selten Insider, die es nur im Schutz der Anonymität wagen
können, öffentlich auf echte Missstände hinzuweisen. Gleichzeitig
kann auch niemand für sich in Anspruch nehmen, stets wohlfeilen
Meinungen zu begegnen. Genauso wenig darf es auf der anderen Seite
natürlich einen Freifahrtschein für anonyme Pöbler geben. Wer Opfer
von ehrverletzenden Beiträge wird - oder sich als solches fühlt - hat
wie bisher die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Werden dem Betreiber
einer Website rechtswidrige Inhalte gemeldet, dann hat er diese
Vorwürfe zu prüfen und den entsprechenden Beitrag gegebenenfalls zu
löschen. Geht es nur darum, eine solche Behauptung aus der Welt zu
schaffen, ist die Sache damit erledigt. Will ein Betroffener aber
auch des Urhebers mächtig werden, dann muss er jetzt zum Mittel der
Strafanzeige greifen. Das ist zwar gut so - wird das eigentlich
Problem aber auch nicht wirklich lösen können. Wann ist
Strafverfolgung wirklich gerechtfertigt? Welche Mittel sind in
welchem Fall angemessen? Diese Streitpunkte bleiben, sie werden wohl
in Zukunft sogar noch härter und wahrscheinlich auch häufiger
diskutiert. Schon die Definition dessen, wo zum Beispiel der Bereich
der harten Kritik endet und die Beleidigung anfängt, fällt quer durch
die Bundesrepublik höchst unterschiedlich aus. Welche Methoden die
Ermittlungsbehörden in welchen Fällen anwenden sollten und wo sie mit
Kanonen auf Spatzen schießen, ist ein weiterer Bereich, in dem sich
ausdauernd streiten lässt. Solche Auseinandersetzungen sind natürlich
nicht angenehm - notwendig sind und bleiben sie aber dennoch.
Pathetisch ausgedrückt: Derlei immerwährende Streitfälle sind der
Preis der Freiheit. Dieser Preis ist keinesfalls zu hoch.
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