(ots) - "Das heute beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz
2014 wirkt eher zerstörerisch als förderlich. Die Erneuerbaren werden
in enge Schranken gewiesen und die nachhaltige und zuverlässige
Entwicklung der Energieversorgung gekappt. Ein erneuerbares
Energiesystem, das nur auf Wind und Sonne setzt, ohne das
grundlastfähige Biogas und Biomethan einzubeziehen, ist nicht
zukunftsfähig", stellt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des
Biogasrat+ e.V. klar. Schultz geht fest davon aus, dass der Bundestag
den Schneid aufbringt, Regelungen, die gegen den Willen der
Fraktionsexperten in der Schlussredaktion durch die Beamten ins
Gesetz gekommen sind, noch in der kommenden Woche zu korrigieren.
Das bezieht sich besonders auf den Bestands- und Vertrauensschutz.
Fest verabredet war, dass mehrere BHKW, die von einer Biogasanlage
versorgt werden, generell weiterhin getrennt abgerechnet werden
können. Das ist rückwirkend geändert worden und kostet etliche
Betreiber mehrere Millionen Euro im Jahr. Ebenfalls fest verabredet
war, dass Biomethaneinspeiseanlagen, die bis zum 31.12.2014
fertiggestellt sind, nach dem alten EEG abrechnen können, wenn sie
ursprünglich mit fossilen Brennstoffen betriebene BHKW, die auf
Biomasse umstellen wollen, beliefern. Dieser Stichtag ist jetzt für
Biomethananlagen auf den 31.7.2014 verkürzt worden. "Betroffen sind
28 in Bau und 33 weitere in Planung befindliche Projekte mit mehreren
Hundert Millionen Euro Investitionen, die so versenkt werden. Das
haben die Abgeordneten nicht gewollt, sind aber - auch wegen des
hohen Zeitdrucks - von den Regierungsbeamten bewusst oder fahrlässig
hinter die Fichte geführt worden. Der EEG-Gesetzgebungsprozess war
eine Operation am offenen Herzen, bei dem die Chirurgen vergessen
haben, den Patienten wieder zuzunähen", beschreibt Schultz die Lage.
"Ebenso abwegig und wider dem zugesicherten umfassenden
Vertrauens- und Bestandsschutz ist die rückwirkende
Leistungsbegrenzung aus § 101 Abs. 1 EEG 2014, nach dem die Betreiber
bereits beste-hender Biogasanlagen nicht mehr die Höchstleistung
fahren dürfen, obwohl ihnen im EEG fixe Vergü-tungssätze für 20 Jahre
plus dem Inbetriebnahmejahr zugesichert wurden. Mit dem EEG 2014
bricht die Bundesregierung ihr Wort und damit auch das Vertrauen von
Investoren in Deutschland. Das ist nicht hinnehmbar. Deshalb bereitet
der Biogasrat+ e.V. aktuell eine Verfassungsklage vor."
Dank der unermüdlichen, sachlichen Argumentation des Biogasrat+
e.V. konnte ein weiterer Eingriff in den Bestands- und
Vertrauensschutz verhindert und damit der Insolvenzen von BHKW und
Biomethananlagen vorgebeugt werden. "Wir haben uns erfolgreich dafür
stark gemacht, dass Bestands-BHKW nach Ablauf der KWK-G-Förderung von
i.d.R. 30.000 Betriebsstunden weiterhin auf den Biomethanbetrieb
umstellen können und nach dem EEG zum Erstinbetriebnahmezeitpunkt
vergütet werden. Damit bleibt die Wirtschaftlichkeit wenigstens für
einen Teil der Anlagen bestehen und sie können im Rahmen ihres
jeweiligen Business Cases weiter betrieben werden. Wir bedanken uns
bei all den Abgeordneten, die uns dabei geholfen haben", so Reinhard
Schultz.
Grundsätzlich zeigt sich der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.
über die EEG-Novelle 2014 entrüstet: "Die Politik hat wenig aus den
vergangen EEG-Novellen gelernt. Das im Prinzip gut aufgestellte EEG
2012 hatte kaum Zeit, um in vollem Umfang zu greifen. Gleichzeitig
hat es die Bundesregierung verpasst, mit dem EEG 2014 unser
Energiesystem fit für die Zukunft zu machen. Besonders die
Ankündigung auf eine erneute Novellierung in 2016 hinterlässt die
Branche mit Planungsunsicherheiten."
Der Biogasrat+ arbeitet nun an den Vorbereitungen für die
anstehende KWK-G-Novelle, für die bereits im Rahmen der
EEG-Neuauflage konstruktive Vorschläge vorgelegt wurden. "Wir setzen
uns weiter dafür ein, Biomethan ins KWK-G zu integrieren, um die
beiden substituierbaren Energieträger - Biomethan und Erdgas - in
einem Gesetz zu fördern und damit gleichzeitig das EEG zu entlasten",
führt Reinhard Schultz aus.
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