PresseKat - Weser-Kurier: Kommentar von Norbert Holst zum geplanten Fahrverbot für Steuersünder

Weser-Kurier: Kommentar von Norbert Holst zum geplanten Fahrverbot für Steuersünder

ID: 1077162

(ots) - Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Da kommt
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty auf die Idee, an
diesem Punkt einzuhaken: Ein Entzug des Führerscheins könnte
Steuerbetrüger stärker abschrecken als eine satte Geldstrafe. Die
Idee, Steuersündern oder vielleicht irgendwann auch anderen Täten den
Lappen zu entziehen, scheint auf den ersten Blick absurd. Zumal
überhaupt nicht klar ist, ob die Drohung mit einem Fahrverbot
überhaupt eine abschreckende Wirkung haben würde. Und tatsächlich ist
es doch so, dass die meisten der Steuertrickser zu dem Kreis der
betuchten Menschen gehören. Die könnten sich im Falle eines Falles
durchaus einen Chauffeur leisten. Auch könnten schnell
Ungerechtigkeiten entstehen: Ein Fahrverbot trifft einen Menschen aus
Berlin mit gut ausgebautem Nahverkehr weit weniger als etwa eine
Person, die irgendwo auf dem Lande in Niedersachsen lebt. Bei
genauerem Hinsehen aber könnte das Fahrverbot eine fein justierbare
Strafe abgeben. Der Entzug des Führerscheins schränkt die Mobilität
ein, im Gegensatz zur Gefängnisstrafe raubt er aber nicht komplett
die Freiheit. Und eine Geldstrafe trifft den vermögenden Täter nicht
so stark wie einen Menschen, der ohnehin schon kaum über die Runden
kommt. Und gerade bei jüngeren Sündern, die etwa bei kleinen
Eigentumsdelikten häufig eine Bewährungsstrafe erhalten, könnte ein
Fahrverbot vielleicht heilsame Denkprozesse auslösen. Insofern ist
die Initiative der Justizminister zu begrüßen, jetzt darüber
nachzudenken, Richtern künftig mehr "kreative Strafen" an die Hand zu
geben - zum Beispiel auch gemeinnützige Arbeit als Alternative zu
Geld- und Freiheitsstrafe. Das wäre im Sinne des Staates und auch der
Steuerzahler. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sitzen 1000
Personen in Haft, die dort eigentlich gar nicht hingehören. Sie sind




zu Geldstrafen verurteilt worden, können die Summen aber nicht
aufbringen. Den Staat kostet diese Ersatzhaftstrafe zig Millionen.



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Datum: 26.06.2014 - 21:14 Uhr
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